2014 feierte das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen seinen 80. Geburtstag. Seit 1934 verhindert die Regelung bereits, dass Vermittler ihre Vergütung anteilig an den Kunden weiterreichen, wenn auch damals noch auf einzelne Sparten beschränkt. Doch nun schaut es so aus, als würde das Provisionsabgabeverbot endgültig das Zeitliche segnen – und damit die Vertriebsbranche zusätzlich unter Druck bringen.

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Aufhebung des Provisionsabgabeverbots doch nicht Ende 2015

Zuletzt hatte es im November vergangenen Jahres konkrete Anzeichen für eine Aufhebung des Provisionsabgabeverbots bereits zum Jahresende gegeben. Dies hatte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), bei einem Gespräch mit Vorständen des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bestätigt.

Bereits kurz davor hatte das Landgericht Köln dem Fintech moneymeets die Rückerstattung eines Teils der Courtage an den Kunden erlaubt und damit für einen gewaltigen Knall in der Branche gesorgt. „In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts Köln Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz widerspreche.", erläutert der moneymeets-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes die Hintergründe zum Urteil.

Kurz vor dem Jahreswechsel erfolgte die vermeintliche Kehrwende. Laut einer im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.12.2015 bleibt das Provisionsabgabeverbot noch bis zum 30. Juni 2017 bestehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Daraufhin feierte der Verband dieses Ergebnis wie einen Sieg in ganzer Linie. „Dies ist nicht nur ein großer Erfolg für unseren Verband und alle Vermittler in Deutschland, sondern auch für den Verbraucherschutz insgesamt“, zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz sichtlich erfreut.

Provisionsabgabeverbot fällt voraussichtlich 2017

Doch die Freude könnte von kurzer Dauer sein. Zwar ist der BVK bemüht, die Regelung auszudehnen. So erklärte Heinz: „Der BVK wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass das Provisionsabgabeverbot nicht nur bis Mitte 2017 aufrechterhalten bleibt.“. Dem gegenüber steht eine vermeintlich schwammige Aussage einer Sprecherin des Bundesfinanzministerium. "Das Provisionsabgabeverbot soll zum 1. Juli 2017 aufgehoben werden. Damit wird dem Gesetzgeber hinreichend Zeit gegeben, über das Provisionsabgabeverbot zu entscheiden", teilte die Sprecherin dem Online-Portal "FONDS professionell ONLINE" auf Anfrage mit.

Der BVK hatte sich schon mehrfach für eine langfristige Erhaltung des Provisionsabgabeverbots stark gemacht und vor fragwürdigen Geschäftsmodellen, die auf eine Geiz-ist-geil-Mentalität setzen, gewarnt. Deshalb solle das Vergütungs-Abgabeverbot möglichst mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz verankert werden.

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Doch Fehlanreize für Vermittler konnte auch die bestehende Regelung nicht ausschließen, wie z.B. die zeitweiligen Provisionexzesse in der PKV belegen oder so manche fragwürdige Umdeckung von Altverträgen. So finden sich auch zahlreiche Befürworter einer Provisionsabgabe. Darunter befinden sich etwa der BdV oder auch die Politik, die zuletzt das Modell der Honorar-Beratung stärker präferierte.

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.