Die Pläne von Nahles sehen unter anderem eine Gemeinschafts-Einrichtungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften (ähnlich der Metallrente), eine Begrenzung auf die Durchführungswege Pensionskasse/-fonds, die Enthaftung des Arbeitgebers („Pay and forget“) und die Teilnahme von „tariffreien“ Unternehmen vor.

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Nahles Sozialpartner-Modell

Um diese Ideen mit Leben zu füllen, hat das Bundesarbeitsministerium am 11.12.2016 Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau von der Universität Köln sowie Herrn Dr. Marco Arteaga, einen Dipl.-Betriebswirt und Rechtsanwalt mit der Anfertigung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente" beauftragt.

Experten sind sich schon vorher einig

Streit wird es zwischen den beiden „Experten“ nicht geben, denn schon vorher war klar, dass beide auf der Seite der Befürworter stehen. Das Ministerium äußerte sich wie folgt: "Mit dem vom Bundesarbeitsministerium Anfang 2015 zur Diskussion gestellten Modell soll die Rolle der Tarifvertragsparteien beim weiteren Auf- und Ausbau der Betriebsrenten gestärkt werden. Kern des Modells ist es, im Rahmen von Tarifverträgen Betriebsrenten auch in Form sog. reiner Beitragszusagen ("defined contribution") zu ermöglichen. Im Gegenzug müssten solche Betriebsrenten über sog. gemeinsame Einrichtungen der Sozialpartner organisiert werden."

Was erwartet man sich nun von den beiden beauftragten Gutachtern? Bis zum Frühjahr des nächsten Jahres (Anfang März 2016) ist ihnen Gelegenheit gegeben, darüber nachzudenken, ob und wenn ja, welche Alternativen bestehen zu den gemeinsamen Einrichtungen. Ferner stehen sie vor der Frage, in welcher Weise bereits bestehende Einrichtungen mit dem angedachten Modell vereinbar sind beziehungsweise wie es gelingt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht an Tarife gebunden sind, in das Modell zu integrieren.

Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung auf freiwilliger Basis

Dazu äußerte sich die Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller: "Der angestrebte weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung auf freiwilliger Basis kann nur gelingen, wenn die Rolle der Sozialpartner gestärkt wird. Das "Sozialpartnermodell Betriebsrente" lässt grundsätzlich Raum für Weiterentwicklungen, wie sie insbesondere von Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Diskussion der letzten Monate angeregt worden sind.

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Mit dem Gutachten sollen solche Weiterentwicklungen ausgelotet und wissenschaftlich bewertet werden. Anschließend werden wir - auch auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse über eine optimierte Betriebsrenten-Förderung - darüber entscheiden, wie die betriebliche Altersversorgung im Sinne des Koalitionsvertrages gestärkt werden soll.". Das Papier das alle Antworten weiß, das BMF Kieselwetter Gutachten, wird für Januar des nächsten Jahres erwartet.

versicherungspraxis24.de

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