Eine Minimalversion zur Erstinfo kostet nur einen Klick

Versicherungsvermittler müssen sich bereits seit einigen Jahren gemäß § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung beim Erstkontakt gegenüber ihrem Kunden zu erkennen geben, dass sie Versicherungsvermittler sind, welcher Art und unter welcher Nummer sie im Vermittlerregister registriert sind. Dies im Wesentlichen. Ein ausführlicheres Muster dazu, wie eine Erstinformation des Versicherungsmaklers für den Kunden aussehen soll, haben die Wirth-Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt.

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Keine Antwort des WVD in Köln

Im Falle des „WVD für Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz“ mit Sitz in Köln finden Internetbesucher oder gar Versicherungs-Interessenten im Impressum auf der Internetseite keine Erstinformation zu Versicherung und Vermittlung. Dies, obwohl die handelnden Personen am Standort Köln an anderer Stelle unter anderem als Versicherungsfachleute bezeichnet werden. Wiederholte Anfragen an den WVD in Köln sind in der Sache unbeantwortet. Am Donnerstagabend war das Impressum des des WVD in Köln unverändert.

WVD Berlin/Brandenburg: Sechs Personen – null Erstinformationen

Ein weiteres Beispiel für die fehlende Erstinformation ist der WVD Berlin/Brandenburg: Dort werden zwar sechs Personen gezeigt, die entweder mit ihrem Beruf oder dem Status nach als „Berater“ genannt werden. Aber weder am Orte der Personenvorstellung, noch im Impressum finden Internetbesucher einen Hinweis auf Versicherungsvermittlung oder welche Personen des WVD Berlin hierfür nach welchen Buchstaben des § 34 der Gewerbeordnung zugelassen wären. Im Impressum beziehungsweise bei anderen Unternehmensangaben finden Verbraucher keine gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation zur Versicherungsvermittlung.

Der Versicherungsbote hat den Marburger Bund gefragt und wollte wissen, wie der Ärzteverband zu der Praxis seiner kooperierenden, immerhin auch mit „Marburger Bund“ firmierenden Versicherungsvermittler, steht:

Versicherungsbote: Halten Sie als Verband, in dessen Namen beziehungsweise als Kooperationspartner die Vermittler auftreten, die fehlende Erstinformation für rechtlich korrekt und transparent gegenüber dem Verbraucher?

Es antwortete der „Referent für politisches Monitoring“ des Marburger Bundes:

Marburger Bund: Die WVD sind rechtlich selbständige Organisationen. Ihre Anfrage ist für uns Anlass, die WVD zu bitten, ihre Selbstdarstellung in Werbemitteln und im Internet kritisch zu überprüfen, damit der Verbraucher die ihm zustehende Information umfassend und verständlich erhält. Die Verpflichtungen aus § 11 VersVermV sind den WVD bekannt.

Versicherungsbote: Da diese Vermittler mit dem Namen des Marburger Bundes in der Firmierung auftreten: Welche Qualitäts- oder Transparenzvorgaben machen Sie den Partnern?

Marburger Bund: Die WVD sind rechtlich selbständige Organisationen. Die WVD halten die rechtlichen Vorgaben ein. Im Übrigen berücksichtigen die WVD schon aus eigenem Interesse bei ihrer Arbeit die besonders hohen Anforderungen ihrer Zielgruppe "Ärzte/Ärztinnen". Besondere Vorgaben muss der Marburger Bund deshalb nicht machen.

Versicherungsbote: Ist der Marburger Bund an Provisionen der Kooperationspartner beteiligt?

Marburger Bund: Nein.

Versicherungsbote: Ist der Marburger Bund mit Kapital an Kooperationspartnern, die als "WVD Wirtschafts- und Versicherungsdienst des Marburger Bundes" auftreten, beteiligt?

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Marburger Bund: Nein.

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