In den letzten Monaten sah sich die BaFin mehrfach Kritik ausgesetzt – unter anderem hatte die Aufsichtsbehörde im Skandal um den insolventen Finanzdienstleister S&K zu spät gewarnt und Maßnahmen ergriffen. Doch nun soll eine Transparenzoffensive dafür sorgen, dass Verbraucher schneller und besser informiert werden. Seit Montag ist ein öffentlich zugängliches Register online, auf dem u.a. einsehbar ist, welche Bußgelder die Behörde von Banken und anderen von ihr überwachten Finanzdienstleistern fordert.

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Aktuell vier Institute eingetragen

Grundlage für die veröffentlichten „Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern“ ist Paragraph 60b Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KGW). Allerdings hat die Transparenz auch Grenzen. So darf keine Veröffentlichung erfolgen, „wenn eine solche Bekanntmachung die Stabilität der Finanzmärkte der Bundesrepublik Deutschland oder eines oder mehrerer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erheblich gefährden oder eine solche Bekanntmachung den Beteiligten einen unverhältnismäßig großen Schaden zufügen würde“.

Zum jetzigen Zeitpunkt finden sich in dem öffentlichen Register vier Eintragungen. So hat die BaFin gegen die Shinhan Bank Europe GmbH ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt, weil das Institut die Kreditobergrenze nicht eingehalten hatte. Die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe und die China Construction Bank wurden zu erhöhten Eigenmitteln verpflichtet. Auch die JP Morgan AG musste ein Bußgeld von 30.000 Euro zahlen, weil sie gegen Vorgaben des Risikomanagements verstieß und Mängel nicht schnell genug beseitigte.

Für Nicht-Juristen dürfte es jedoch kaum nachvollziehbar sein, worin die Verstöße der angeprangerten Institute genau bestehen und welches Ausmaß sie haben. Auch bleiben die Veröffentlichungen sehr vage. Dennoch dürfte die Möglichkeit einer Veröffentlichung eher abschreckend auf die Institute wirken als die geringen Geldstrafen, sind sie doch Indizien für mögliche Schieflagen eines Finanzdienstleisters.

BaFin informiert bereits seit 2002 über unerlaubte Geschäfte und Anordnungen

Der Online-Pranger ist freilich nicht das erste Instrument, mit dem die BaFin die Verbraucher über Verstöße von Instituten informiert. Bereits seit 2002 veröffentlicht die Behörde sogenannte Verbrauchermitteilungen über unerlaubte Geschäfte und Anordnungen, etwa wenn ein Institut abgewickelt werden muss. Aber diese Veröffentlichungen erfolgten mitunter sehr spät und unregelmäßig – wie etwa auch im Fall S&K. Hier versäumte es die BaFin drei Jahre lang, nach Bekanntwerden erster Unregelmäßigkeiten die Verbraucher zu warnen.

Zudem werden systemrelevante Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro nicht mehr von der BaFin überwacht, sondern seit dem 4. November 2014 direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies betrifft über 120 Bankengruppen im Euroraum, die fast 85 Prozent der Bilanzsumme aller europäischen Banken ausmachen, wie die Deutsche Bundesbank errechnet hat.

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Die direkte Aufsicht über die rund 3 600 nicht bedeutenden Institute im Euro-Raum verbleibt jedoch zunächst bei den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Darunter sind etwa 1.700 deutsche Institute, die weiterhin der direkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank unterliegen.

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