Matthias Glesel ist Versicherungsmakler: mit Leib und Seele. Bei einem seiner Kunden, einem Verleih für Baugerüste, war dessen Halle abgebrannt. 100.000 Euro Schaden plus 50.000 Euro Feuerlöschkosten. Was sich bei der Schadenbegehung herausstellte: Der Betrieb war massiv unterversichert. Sogar deutlich: 400.000 Euro Versicherungssumme standen zwei Millionen Euro an Vorräten gegenüber. Umgerechnet nach der Entschädigungsformel für Unterversicherung wären aus 100.000 nur 20 Prozent oder 20.000 Euro Geldleistung der Versicherung geworden. Plus 50.000 Euro Löschkosten!

Anzeige

Schlechte Karten

Makler Glesels Freund und Kollege Wladimir Simonov hat den exemplarischen Schaden zum Anlass genommen, die Geschichte auf seinem Blog spannend zu erzählen. Der Versicherungsbote fasst zusammen, wie Simonov die Geschichte illustriert, spannend. Und wie Makler Glesel, Geschäftsführer von CompacTeam in Berlin, die Ereignisse ergänzend sachlich ergänzt und berichtet. Nicht zum Schaden des Versicherten, nicht zum Schaden der Leser auf Simonovs Blog - und nun auch hier.

Hoch pokern

Zunächst sahen die Karten im Entschädigungs-Spiel sehr nachteilig aus, und: 80 Prozent Unterversicherung schienen nur die Spitze des Schadenbergs, der am Kunden hängenbleiben sollte, zu sein. Schadenverhandlungen gleichen manchmal einem Pokerspiel: Es gibt die eigenen Karten auf der Hand und die Gemeinschaftskarten, die für alle sichtbar auf dem Tisch liegen. Makler Glesel musste bei der Schadenverhandlung scheinbar hoch pokern, denn auch die weiteren „Gemeinschaftskarten“, also die evidenten, die Beweisumstände, sprachen erheblich gegen den Kunden.

#1: Unterversicherung

Zurück zum Schaden. Zurück zu Unterversicherung: 100.000 Euro Schaden, 80 Prozent Unterversicherung, ist gleich 20.000 Entschädigung. 80.000 Euro für den Versicherungsnehmer als Quasi-Selbstzahler. Plus 50.000 Euro Feuerlöschkosten. Makler Glesel berichtet von der Schadenbegehung: „Der Schaden-Sachverständige hatte sogar eine Policenkopie dabei - ist ja der Wahnsinn - aber ich hatte auch eine Kopie dabei. Dort stand aber mehr drin“. Freund und Makler Wladimir Simonov, der den Fall als erster Chronist berichtete, schreibt in seinem Blog trocken: „Glesel verzog keine Miene“.

#2: Grobe Fahrlässigkeit!

Schadenverursacher des Brandes bei dem Versicherungsnehmers war ausgerechnet ein Mitarbeiter eines seiner eigenen Tochterunternehmen. Dessen Mitarbeiter hat, so berichten die beiden Makler, habe „elementare Sicherheitsvorkehrungen missachtet und grob fahrlässig gehandelt“. Kurzum: durch Funkenflug beim Schweißen entstand der Brand. Der Schadensachverständige wollte von der Entschädigungssumme, ohnehin wegen Unterversicherung nur 20.000 Euro weitere 50 Prozent abziehen. Unterm Strich: 10.000 Euro Leistung bei 100.000 Euro Schaden. Chronist Simonov schreibt dazu: „Glesel verzog keine Miene“.

#3: Regress beim Tochterunternehmen des Versicherungsnehmers

Der Schadenverursacher als Person war bei einem Tochterunternehmen des Geschädigten angestellt, das bedeutet „Regress bei der Betriebshaftpflicht des Tochterunternehmens“ oder konkreter: Statt Neuwertersatz über die Gebäude- und Sachversicherung wäre nur der Zeitwert versichert. „Ferner wäre das eine ordentliche Schadensbelastung für den Haftpflichtvertrag, was eine Kündigung des Haftpflichtversicherers provozieren könnte“.

In der Zwischensumme, und etwaige Selbstbehalte der Betriebshaftpflicht des Tochterunternehmens des Geschädigten abgezogen, näherte sich die Gesamtentschädigung für den abgebrannten Kunden inzwischen der Zahl Null. „Der Schadensachverständige lächelte siegessicher“, illustriert Makler und Schaden-Chronist Wladimir Simonov die Szene. Und berichtet, was Makler Glesel situativ und in der Sache bestätigt: „Glesel verzog keine Miene“.

#4: Feuerlöschkosten

In der Sache schien nun klar: Wegen Unterversicherung, grober Fahrlässigkeit und Regress beim Tochterunternehmen des Geschädigten erfolgt auch keine Übernahme für die Feuerlöschkosten. „Weitere 50.000 Euro aus der Kundentasche“, wie Makler und Blogger Wladimir Simonov es illustriert. Das Ganze sah eindeutig nach einem vollen „Triumph“ des Schaden-Sachverständigen des Versicherers aus. Sicher kein böser Mann, nur korrekt. Dennoch ergänzt Chronist Simonov die Reaktion seines zuständigen Kollegen: „Glesel verzog keine Miene“.

#5: Glesel legt den Joker auf den Tisch

Makler Glesel bestätigt die Darstellungen seines Kollegen Simonov. Beide berichten das Weitere. Simonov beschreibt es wörtlich: „Dann legt Makler Matthias Glesel ein einziges DIN-A4 Blatt auf den Tisch“. Sein „Joker“ ist ein Klauselbogen; Sonderbedingungen, die umsichtige Versicherungsmakler für alle ihre Risikodeckungen, namentlich für Geschäfts-Inhalt und Gebäude-Deckungen mit den Versicherern vereinbaren. Meist ohne Aufpreis.

Anzeige

Sonderbedingungen sind kein Geheimnis

Um das abzukürzen: Die Sonderbedingungen „hebeln“ alle oben genannten Ausschlüsse aus. Noch kürzer: Glesels Kunde, die anderen auch anderer Makler, bekommen trotz der geschilderten, durchaus massiven, Erschwernisse bei den Schaden- und Versicherungsumständen die volle Leistung. Hier: 150.000 Euro Schaden = 150.000 Euro Leistung. Bei den meisten Versicherern ohne Aufpreis, sagen die Gewerbeprofis Wladimir Simonov und Matthias Glesel.

Anzeige