Insgesamt rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen ihre Angehörigen. Das ist ein Anteil von sieben Prozent der Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die in einem Haushalt leben. Von den Nichtanspruchsberechtigten pflegen im Verhältnis lediglich fünf Prozent Angehörige.

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Ein Drittel pflegender Hartz-IV-Empfänger kümmert sich bis zu 20 Stunden um pflegebedürftige Angehörige

33 Prozent jener, die Arbeitslosengeld II erhalten und Angehörige pflegen, wenden für diese Tätigkeit 20 Stunden pro Woche auf. Dieser Anteil liegt bei Pflegenden, die keine Leistungen beziehen, bei 18 Prozent. Immernoch 22 Prozent der Anspruchsberechtigten wenden 10-19 Stunden, 40 Prozent bis zu 9 Stunden für Pflegebedürftige im persönlichen Umfeld auf.

Erledigungen außer Haus und Besorgungen übernehmen dabei 91 Prozent der Leistungsempfänger, 76 Prozent kümmern sich um Mahlzeiten, Getränke und Haushalt. Einfache Pflegetätigkeiten übernehmen 59 Prozent, z. B. Unterstützung beim Ankleiden. Mehr als ein Fünftel von ihnen verrichtet schwierige Pflegetätigkeiten wie die Hilfe beim Umbetten.

Pflege und Hartz-IV vs. Erwerbstätigkeit

Erwerbsfähige, die Arbeitslosengeld II erhalten, müssen an sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Davon kann man befreit werden, etwa wenn gesundheitliche Probleme vorliegen. Das betrifft derzeit 33 Prozent der Leistungsbezieher. Befreit sind zudem die pflegenden Hartz-IV-Empfänger, derzeit 28 Prozent. Von diesen haben 26 Prozent selbst gesundheitliche Einschränkungen oder sie sind aufgrund von Kinderbetreuung befreit (20 Prozent). Demnach können mehrere Gründe vorhanden sein, warum sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, d. h. sie entscheiden sich nicht primär zuerst für die Pflege von Angehörigen.

„Insgesamt ist die Erwerbssituation der pflegenden und nicht-pflegenden Leistungsbezieher ähnlich. Ungefähr ein Zehntel beider Gruppen ist erwerbstätig. Wenn allerdings Pflegende nach einer Arbeit suchen, streben sie seltener eine Vollzeitbeschäftigung an“, erklären die IAB-Forscherinnen Katrin Hohmeyer und Eva Kopf in ihrer Studie. Besonders dann, wenn die Pflege einen hohen Stundenumfang einnähme, dürfte es schwierig sein, neben der Pflege einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit nachzugehen. Pflegende Hartz-IV-Empfänger stünden, so Hohmeyer und Kopf, im Spannungsfeld zwischen Pflegetätigkeit und Arbeitsmarktbeteiligung. Einerseits werde der Pflegebedarf durch den demografischen Wandel steigen. Andererseits sei aus gesellschaftlicher Perspektive eine hohe Erwerbsbeteiligung erstrebenswert.

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Die Studie beruht auf dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“, in der sowohl Haushalte mit Hartz-IV-Bezug als auch ohne Leistungsbezug befragt werden.

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