Mit der Novellierung der Vermittlerrichtlinie verfolgt die EU aktuell das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken. So enthält die IMD2 umfangreiche Transparenzvorschriften sowie neue Regeln zur Vermeidung von und den Umgang mit Interessenkonflikten. Die von der EU geplante Neuregelung der Vermittlerrichtlinie (IMD2) geht nach der Einigung im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) auf die Zielgerade.

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Noch Ende 2014 sollen die Trilog-Verhandlungen beginnen. Die Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten. Während der GDV die Abwendung des EU-Parlament vom generellen Provisionsannahmeverbot und die vorgesehene Offenlegung von Art (Provision oder Honorar) und Quelle (Versicherungsunternehmen oder Versicherungsnehmer) der geleisteten Vermittlungsvergütung ausdrücklich begrüßt, mahnt der Verband nun eine Unklarheit im Entwurf an.

GDV mahnt eine Unklarheit im IMD2-Entwurf an

So sei insbesondere ein wichtiger Punkt im Entwurf des Rates zu vage: „Provisionen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie keine nachteilige Auswirkung auf die Beratung des Kunden haben“. Was das konkret bedeutet, bleibt unklar. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA diese Unklarheit durch eine ausführliche Begriffsbestimmung beseitigen wird.

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„Die fehlende Klarheit im Richtlinientext könnte gewissermaßen durch die Hintertür doch noch ein Provisionsannahmeverbot bringen. Aus unserer Sicht darf es jedoch nicht sein, dass eine Behörde bei einer zentralen politischen Entscheidung faktisch legislative Kompetenzen ausübt und Richtungsentscheidungen demokratisch legitimierter Akteure konterkariert“, mahnt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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