Es ist vollbracht: Nach 15-jährigen Vorbereitungsarbeiten ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, kurz Sepa, zum 01. August umgesetzt worden. Mit Sepa können nunmehr Verbraucher und Unternehmen ein einziges Bankkonto für sämtliche Euro-Überweisungen und -Lastschriften innerhalb Europas verwenden.

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Die Europäische Zentralbank (EZB) spricht deshalb von einem „bedeutenden Meilenstein bei der Integration des europäischen Massenzahlungsverkehrs“.

Unternehmen an SEPA-Format gebunden

Während Verbraucher für Inlandsüberweisungen noch bis zum 01. Februar 2016 anstelle der internationalen Kontokennung IBAN weiterhin ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl nutzen können, dürfen Unternehmen grundsätzlich nur noch Überweisungen und Lastschriften im Sepa-Format einreichen. Sie müssen sich darauf einrichten, dass Kreditinstitute Zahlungen im Altformat nicht mehr akzeptieren, teilt die Bundesbank mit.

Lösung: Leerstellen und 4er Blöcke für IBAN

Die Bundesbank empfiehlt Unternehmen, dass sie ihre IBAN in gedruckter Form stets in 4er-Blöcken getrennt durch Leerstellen darstellen. Überweisungen mit falschen Angaben würden so verhindert. Insgesamt besteht die IBAN in Deutschland aus 22 Stellen, in der folgenden Reihenfolge: Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer.

Hat die Kontonummer weniger als zehn Ziffern, wird sie vorne mit Nullen ergänzt, so dass die IBAN immer genau 22 Stellen aufweist. Sie setzt sich aus der bisherigen Bankleitzahl (achtstellig) und Kontonummer (zehnstellig) zusammen. Hinzu kommen das Kürzel DE für Deutschland und eine zweistellige Prüfziffer. Die Prüfziffern erkennen Schreibfehler innerhalb einer IBAN.

ISO 13616 ist Standardnorm für IBAN

Wie die Bundesbank erklärt, folgt sie mit ihrer Empfehlung zur Schreibweise auch dem Vorschlag der Internationalen Organisation für Normung, die mit der ISO-13616 den Standard für die IBAN gesetzt hat. Bei anderen längeren Zahlenreihen seien Leerstellen schon länger üblich, zum Beispiel bei Telefonnummern. Aus diesem Grund seien selbst lange Nummern heute kaum mehr ein Problem.

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Gesetzlich vorgeschrieben sind Leerstellen bei der IBAN allerdings nicht. „Aber Unternehmen tun sich und ihren Kunden einen Gefallen, wenn sie hier mehr Mut zur Lücke zeigen“, so die Bundesbank.

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