Bei zum Teil enormen Preisunterschieden kann sich eine Vertragsänderung, ein Wechsel oder die Kündigung bereits nach kurzer Zeit rechnen. Eine Untersuchung der „Öko Test“ vom April 2014 ergab bei den untersuchten Versicherungen Preisunterschiede bis zu 300 Prozent.

Anzeige

Bei Kündigung der Hausratversicherung sind Fristen zu beachten

Die Kündigung der bestehenden Hausratversicherung ist allerdings an bestimmte Fristen gebunden. Die Laufzeiten dieser Versicherungen sind heute zwar wesentlich kürzer, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Dennoch muss der Versicherung die schriftliche Kündigung pünktlich zum Stichtag vorliegen, ansonsten verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist regelmäßig drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Wurde die Hausratversicherung zum Beispiel zum 1. Januar abgeschlossen, muss die Kündigung also zum 30.09. erfolgt sein. Bei einem Vertragsabschluss am 1. April abgeschlossen, müsste der Versicherungsnehmer bis zum 31. Dezember die Kündigung einreichen.

In Ausnahmefällen ist es dem Versicherungsnehmer möglich, seine Hausratversicherung außerordentlich zu kündigen. Via Sonderkündigungsrecht können beide Parteien nach einem Schadenfall den Vertrag beenden. Dabei beträgt die Kündigungsfrist üblicher Weise einen Monat. Eine entsprechende Information muss dem Versicherer jedoch umgehend zugehen. Außerordentlich gekündigt werden darf auch bei Tariferhöhungen durch die Versicherer. Das Kündigungsrecht wird dann auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet.

Individuelle Beratung bei der Hausratversicherung ist wichtig

Parallel zur Kündigung der Hausratversicherung sollten erste Angebote für eine Folgeversicherung eingeholt werden. Während Vergleichsportale einen schnellen Preis- und Leistungsvergleich ermöglichen, bieten unabhängige Versicherungsmakler eine individuelle Beratung. Beim Abschluss einer neuen Hausratversicherung ist unter anderem die Höhe der Deckungssumme wichtig. Bei einer eventuellen Unterversicherung erstatten die Versicherer im Schadenfall nur die anteiligen Kosten.

Anzeige

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen sollten dem Versicherer mitgeteilt werden. Eine neue Adresse kann sich zum Beispiel auf den Wert des Hausrates auswirken. Liegt der Hausratversicherung die neue Anschrift nicht vor, darf sie die Leistung im Schadenfall verweigern. Wichtig ist auch eine Mitteilung, falls sich die Angaben zu Familienstand oder Arbeitgeber ändern. Unter Umständen kann sich dies sogar positiv auf den Tarif auswirken.

Anzeige