Inhaber von öffentlichen (z.B. Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. Wohnungsvermietungen) Trinkwasseranlagen müssen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen durchführen lassen, ob sich dort Legionellen befinden. Dem Bundesgesundheitsamt müssen Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur dann gemeldet werden, wenn die Anlage Auffälligkeiten zeigt. Wird bei einer solchen Untersuchung ein erhöhter Wert gemessen, muss der Betreiber zur Ermittlung der Ursache tätig werden und Gegenmaßnahmen veranlassen.

Legionellen sind bewegliche Bakterien. Sie kommen sowohl in Süß- als auch in Salzwasser vor und sind in geringer Anzahl auch im Grundwasser zu finden. Durch Ablagerungen in Wasserleitungen oder -filtern gelangen Legionellen in das Trinkwassersystem von Privathaushalten. Beim Duschen verbreiten sich die Bakterien durch den Wasserdampf und werden dann vom Menschen eingeatmet. Neben der „Legionärskrankheit“, einer schweren Lungenentzündung, können Legionellen auch Fieber, Kopfschmerzen sowie Durchfall auslösen. Eine schwere Legionellen-Epidemie in Deutschland ereignete sich zum Beispiel Anfang Januar 2010 im Raum Ulm mit 5 Toten und 64 Infizierten.

Bei einem Legionellenverdacht ist dann eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Diese dürfen auch speziell qualifizierte SHK-Betrieben ausführen. Sollte bei einer Gefährdungsanalyse einmal ein Fehler unterlaufen, so sichert die INTER den SHK-Betrieb im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe ab.

Der Inter-Versicherungsschutz umfasst:

  • Die Prüfung des Schadens durch eine mögliche, zu späte Entdeckung durch eine fehlerhafte Gefährdungsanalyse des SHK-Betriebes.
  • Die Befriedigung der infolge der späten Entdeckung entstande- nen Schmerzensgeldansprüche, Regresse von Arbeitgebern und 
Sozialversicherungsträgern.
  • Die Abwehr der Ansprüche, die gar nicht durch die späte Entde- 
ckung entstanden sind, aber dem Versicherungsnehmer ange- lastet werden.
Inter Versicherungsgruppe