Die BGV bietet ab sofort einen neuen Kfz-Tarif mit wählbarer Fahrerschutzversicherung an. Mit dem Fahrerschutz hat nun auch der Fahrer, bei einem selbstverschuldeten Unfall, Anspruch auf Schmerzensgeld, auf Leistungen bei Verdienstausfällen und gegebenenfalls für den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Im Todesfall übernimmt die Versicherung monatliche Unterhaltsleistungen. „Während die Mit-Insassen ihre Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen können, erhält der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall bislang keine Leistungen“, erklärt Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef beim BGV.

Ebenfalls neu sind die verlängerten Schadenfreiheitsklassen für Krafträder, Wohnmobile und übrige Fahrzeuge. Die sogenannten SF-Tabellen werden dabei von der bisherigen Endstufe SF 10 auf SF 20 erweitert. Damit verbunden sind auch neue Beitragssätze und Rückstufungstabellen. Ausnahmen bilden Klein- und Leichtkrafträder, für die wie bisher maximal drei schadenfreie Jahre bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Weiterhin wurde in allen Tarifvarianten die Gesamtneuwertgrenze der beitragsfrei mitversicherten Fahrzeugteile angehoben. In der Tarifvariante Basis sind ab sofort Radio-, Audio,- und Kommunikationssysteme, Sonderlackierungen und Fahrwerksveränderungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro, in den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv bis 8.000 Euro ohne zusätzlichen Beitrag versichert.

„Mit dem neuen Kfz-Tarif ist es uns gelungen, den schon bestehenden umfangreichen Leistungskatalog sinnvoll zu ergänzen und weiter zu entwickeln“, so Coenen.

BGV / Badische Versicherungen