Der Verteidiger von Uli Hoeneß, Hanns W. Feigen, forderte heute vormittag eine Bewährungsstrafe. Diese sei „tat- und schuldangemessen“, so der Jurist. Im Vordergrund müsse stehen, dass sein Mandant Willen zur Steuerehrlichkeit gezeigt habe - auch wenn die Selbstanzeige formale Mängel aufweist.
Er fügte hinzu, dass eine Selbstanzeige auch ergänzt werden dürfe, wenn beispielsweise nicht alle Unterlagen rechtzeitig vorlagen. Eine festgelegte Form für Selbstanzeigen gäbe es nicht, so Feigen.

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Nun müsse, so Gerichtssprecherin Andrea Titz, das Gericht unter den Eindrücken der Hauptverhandlung ein Urteil fällen.

Gefährdet öffentlicher Erwartungsdruck die Unabhängigkeit der Justiz?

Doch welche Rolle spielen dabei Medienberichterstattung und öffentliche Stimmung?
Immerhin gaben in einer bundesweiten Befragung 55 Prozent der Richter und Staatsanwälte an, dass sie grundsätzlich eine große (42 Prozent) oder sehr große (13 Prozent) Gefahr darin sehen, dass durch den öffentlichen Erwartungsdruck die Unabhängigkeit der Gerichte beeinträchtigt wird.
Auch Richter und Staatsanwälte, die mit Strafverfahren befasst sind, die häufiger als andere Verfahren die Aufmerksamkeit der Medien und damit der Öffentlichkeit auf sich ziehen, äußern sich ähnlich. Hier sehen 44 Prozent eine große, ebenfalls 13 Prozent eine sehr große Gefahr. Diese Ergebnisse sind dem ROLAND Rechtsreport 2014 entnommen, der jährlich vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG erstellt wird.

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Update:
Der Argumentation des Verteidigers konnte sich das Gericht nicht anschließen: Es verurteilte Uli Hoeneß zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht bleibt damit unter dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß von fünf Jahren.

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