Kinder, Hausfrauen 


Kinder verfügen weder über eine gesetzliche Unfallabsicherung, noch über Ansprüche aus er gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch Hausfrauen sind, sofern Sie in den letzten 5 Jahren nicht zumindest 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, nicht mehr über die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert.

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Damit im Invaliditätsfall die Versicherungsleistung ausreichend ist, um dem Kind z.B. eine lebenslange Monatsrente von 1000 Euro auszuzahlen, müsste bei einem Marktzins von ca. 4 Prozent (was derzeit schon sehr hoch bemessen wäre) eine Auszahlung von 300.000 Euro erfolgen. Bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 300 Prozent wäre dies zumindest bei Vollinvalidität der Fall, weshalb man diese Werte als Mindestsummen nehmen könnte.

Da im Falle einer Invalidität jedoch durchaus höhere Kosten anfallen, z.B. aufgrund besonderer Umbaumaßnahmen zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse des Invaliden, sollte lieber eine höhere Versicherungssumme gewählt werden. Falls die Erhöhung der Grundsumme zu teuer sein sollte, kann auch stattdessen durch Wahl einer höheren Progressionsstufe z.B. 500% zumindest bei hohen Invaliditätsgraden eine ausreichende Auszahlung erreicht werden.


Hauptverdiener 


Der Hauptverdiener ist, zumindest wenn er Arbeitnehmer ist, über die gesetzliche Unfallversicherung während der Arbeitszeit und des Arbeitsweges ausreichend abgesichert. Die meisten Unfälle geschehen jedoch außerhalb der Arbeit.

Um hier ein Nettoeinkommen von z.B. 3000 Euro zu versichern, sollte eine Unfallversicherung mit Grundsumme 300.000 Euro und einem Progressionsgrad von 300 Prozent versichert werden. Diese Summe kann durchaus etwas nach unten angepasst werden, da der Arbeitnehmer ja mit ca. 62 Jahren in Rente gehen könnte und die Versicherungsleistung der Unfallversicherung folglich nur bis dahin reichen müsste. Je nach Alter des Versicherten könnte hier eine Versicherungssumme von 100.000 bis 200.000 bereits ausreichend sein.


Senioren 


Senioren erhalten in den meisten Fällen bereits eine gesetzliche und/oder private Rente. Ein Unfall würde insofern nur einen Mehrbedarf z.B. aufgrund von Umbaumaßnahmen etc. nach sich ziehen.

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Da Senioren jedoch besonders unfallgefährdet sind, da sie oft gebrechlich sind kann die Absicherung einer Unfallrente im Fall eines Invaliditätsgrades ab 50 Prozent durch einen speziellen Seniorentarif durchaus angedacht werden. Eine Einmalleistung in Höhe von z.B. 20.000 Euro plus einer zusätzlichen Unfallrente von 500 Euro oder mehr ist daher sinnvoll.

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