Grundsätzlich ist das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern marktwirtschaftlich organisiert. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beobachtet allerdings zunehmende staatliche Eingriffe in dieses Verhältnis und fragte deshalb, wie sich die im Bundestag vertretenen Parteien zu regulativen Eingriffen stellen. Als Beispiele nannte der Verband die Provisionsbegrenzung in der Privaten Krankenversicherung und die staatlich geförderte private Pflegevorsorge.

Anzeige

CDU/CSU:
Die Soziale Marktwirtschaft ist eine Wettbewerbsordnung, in der die Politik die Rahmenbedingungen setzt. Dies gilt auch für Provisionsregelungen in der privaten Krankenversicherung und für die Rahmenbedingungen der staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz wird die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Durch die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Dies wird dazu beitragen, dass Pflege langfristig finanzierbar bleibt. Die gesetzlichen Vorgaben geben allen Bürgern einen Rechtsanspruch auf das neue Produkt. Dank unbürokratischer Rahmenbedingungen ist der Zugang dazu zu besonders günstigen Bedingungen möglich.

SPD:
Staatliche Eingriffe sind nach Auffassung der SPD zwingend, wenn die marktwirtschaftlichen Mechanismen versagen. Die Deckelung der Abschlussprovisionen sowie die Einführung einer Stornohaftungszeit im Rahmen des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erfolgten – so die unmissverständliche Darstellung von CDU/CSU und FDP im Finanzausschuss – auf ausdrücklichen Wunsch der Branche. Diese sah sich außerstande, die aufgetretenen Missstände selbst zu beseitigen (vgl. BT-Drs. 17/7453). Daher begrüßten alle im Bundestag vertretenen Parteien die Rechtsänderungen.

FDP:
Grundsätzlich sieht die FDP keine Notwendigkeit, in die Vergütungssysteme von Versicherungen einzugreifen. Die Begrenzung der Provisionen bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen war ein Ausnahmefall, der auf inzwischen weit verbreitete Geschäftsmodelle zurückgeht, bei denen Kunden regelmäßig zur Rotation zwischen verschiedenen PKV-Angeboten bewegt werden, um die Neukundenprovision mehrfach zu verdienen („Umdeckung“). Das geschah häufig zum Nachteil der Versicherten, wenn damit der Verlust von Altersrückstellungen verbunden war. Hintergrund sind offenbar sehr hohe „Wechselprämien“, die mit dem bis zu 15-fachen der Monatsbeiträge beziffert waren. Die Branche selbst hat solche Praktiken verurteilt, konnte aber nicht erfolgreich dagegen wirken. Ein Provisionsdeckel in Kombination mit verlängerten Stornohaftungszeiten erschien der einzig gangbare Weg, Missbrauch zu vermeiden, und wurde auch von der Branche positiv bewertet. Die FDP hat sich aufgrund des relativ schwerwiegenden Eingriffes für eine Provisionsobergrenze von 9,9 Monatsbeiträgen eingesetzt, um, statt wie von anderen Parteien gefordert weitergehend in den Markt einzugreifen, zunächst die Reaktion des Marktes abzuwarten. Die Entscheidung hat sich aus heutiger Sicht als richtig erwiesen.

Grüne:
Im Interesse der Versicherten und angesichts der drastisch gestiegenen Vermittlungsprovisionen in den letzten Jahren halten wird eine obere Begrenzung der Provisionen für geboten. Gleichzeitig bedarf es einer weitergehenden Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in Euro und Cent erkennen können, wie hoch die Provisionskosten sind. Der „Pflege-Bahr“ hat sich als Flop erwiesen. Er bietet schlechtere Bedingungen als ungeförderte Verträge, lohnt selten und bietet bei weitem keine Absicherung des gesamten Pflegerisikos.

Anzeige

Linke:
DIE LINKE unterstützt Provisionsbegrenzungen, fordert darüber hinaus aber mittelfristig, die provisionsgesteuerte Beratung und Vermittlung gänzlich zu überwinden.

BVK

Anzeige