Mit den neuen Tarifen für Beihilfeberechtigte im öffentlichen Dienst und Beihilfeberechtigte in Ausbildung erweitert die Nürnberger ihr Angebot im Bereich Krankenversicherung. Dabei leisten beide Tarife bis zum Höchstssatz der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte, sowie bis zum Höchstbetrag des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.

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Beim Zahnarzt sind Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erstattungsfähig. Im stationären Bereich gehören die allgemeinen Krankenhausleistungen zum Programm des Tarifs BK.

Zudem sieht das neue Produkt Leistungen für stationäre Hospiz- sowie spezialisierte Palliativversorgung und für LASIK – Laseroperationen am Auge zur Korrektur von Fehlsichtigkeit – vor.

Chefarztbehandlung möglich

Identische Leistungen bietet der Tarif BAK für Beihilfeberechtigte in Ausbildung. Sowohl bei BK als auch bei BAK werden Beiträge zurückerstattet, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht wurden.

Im Krankenhaus kann der Versicherungsschutz mit Tarif BS2 (für Beamtenanwärter BAS2) um die Merkmale Chefarztbehandlung, Unterbringung im 2-Bett-Zimmer und Ersatz-Krankenhaustagegeld erweitert werden. Wenn die Beihilfe keine Wahlleistungen beinhaltet, bietet der Zusatztarif S2 eine 100-Prozent-Lösung.

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Der Beihilfe-Ergänzungstarif BE (bzw. BAE) erstattet verbleibende Aufwendungen nach Inanspruchnahme der Beihilfe und der Krankheitskostenversicherung in den Leistungsbereichen Zahnersatz, 1-Bettzimmer im Krankenhaus, stationäre Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, Sehhilfen und Auslandsreise.

Nürnberger Versicherung

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