Risikolebensversicherung im Vergleich: Raucher, 100.000€

Risikolebensversicherung ist für Raucher teurer

Bei allen Anträgen auf eine Risikolebensversicherung muss die Frage nach dem Nikotin- und Tabakkonsum beantwortet werden - unabhängig von der Versicherung, bei der der Antrag gestellt wird. Um sich als Nichtraucher zu qualifizieren, muss der Antragsteller mindestens 12 Monate lang keine Zigaretten oder andere Tabakprodukte konsumiert haben. Einige Versicherungsunternehmen sind jedoch strenger und verlangen, dass der letzte Nikotinkonsum bis zu zwei Jahre zurückliegt. Bei einigen Anbietern kann man sogar einen zusätzlichen Beitragsnachlass erhalten, wenn man länger als 10 Jahre Nichtraucher ist.

Die Art und Weise des Konsums (herkömmliche Zigarette, E-Zigarette, Pfeife oder Zigarre) sowie die Häufigkeit und Regelmäßigkeit sind dabei für die Beantwortung des Raucherstatus unerheblich. Auch Gelegenheits- oder Partyraucher müssen sich bei der Versicherung als Raucher deklarieren.

Um ein höheres gesundheitliches Risiko abzudecken, berechnen Versicherungen für Raucher höhere Tarife als für Nichtraucher. Raucher haben aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung ein höheres Risiko, vorzeitig zu versterben und dadurch die Laufzeit der Risikolebensversicherung zu verkürzen. Raucher sind auch anfälliger für verschiedene Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte und Lungenkrebs im Vergleich zu Nichtrauchern. Der zusätzliche Aufschlag in Rauchertarifen kann, abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, den monatlichen Beitrag im Vergleich zum Nichtrauchertarif mehr als verdoppeln.

Die meisten Versicherer verlangen eine Mitteilungspflicht. Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrags mit dem Rauchen beginnt, muss er dies seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen. Dadurch erhöhen sich die monatlichen Beiträge gemäß dem Rauchertarif und die Risikolebensversicherung wird teurer. Die vereinbarte Leistung, also die Versicherungssumme, Laufzeit und andere vereinbarte Tarifoptionen, bleiben jedoch unverändert.

Trotz der höheren Kosten sollte man nicht versuchen, das Rauchen zu verheimlichen. Das Verschweigen wird im besten Fall als grob fahrlässig und im schlimmsten Fall als Betrug und Erschleichung von Leistungen angesehen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsleistung verweigert wird und der Versicherungsnehmer auch keine Ansprüche auf die jahrelang gezahlten Beiträge hat.

Ein Rauchstopp kann nicht nur zu einer günstigeren Risikolebensversicherung führen, sondern auch dem Körper die Chance geben, entstandene Schäden zu reparieren. Viele Versicherer erlauben einen Wechsel zu einem Nichtrauchertarif, sofern der Versicherungsnehmer mindestens 12 Monate rauchfrei ist. Nach sechs Monaten ohne Tabak und Nikotin halbiert sich das Risiko für Herzinfarkt und andere Herz- und Gefäßkrankheiten. Nach fünf Jahren ist das Risiko vergleichbar mit dem eines lebenslangen Nichtrauchers.

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