
Das Arbeitslosengeld II (ALG II), häufig auch als Hartz IV bezeichnet, ist eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung, die hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen zur Verfügung steht. Es wurde im Zuge der Hartz-IV-Reformen im Jahr 2005 eingeführt und ersetzte die frühere Arbeitslosenhilfe. ALG II dient nicht nur der Sicherung des Lebensunterhalts, sondern soll auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Dieser Artikel erklärt, was Arbeitslosengeld II ist, wer Anspruch darauf hat, welche Leistungen es umfasst und wie es finanziert wird.
Was ist Arbeitslosengeld II (ALG II)?
Arbeitslosengeld II ist eine Leistung des Staates, die auf dem Fürsorgeprinzip basiert. Sie richtet sich an Personen, die arbeitsfähig, aber dennoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, da sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht bestreiten können. Anders als das Arbeitslosengeld I, das eine Versicherungsleistung ist, wird ALG II aus Steuermitteln finanziert und orientiert sich an der individuellen Bedürftigkeit.
Ziel von ALG II ist es, den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherzustellen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Es bildet damit eine zentrale Komponente des sozialen Sicherungssystems in Deutschland.
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und umfassen die folgenden Kriterien:
1. Alter und Erwerbsfähigkeit
- Mindestalter: Der Antragsteller muss das 15. Lebensjahr vollendet haben.
- Höchstalter: Der Anspruch endet mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
- Erwerbsfähigkeit: Der Antragsteller muss in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes zu arbeiten (§ 8 SGB II).
2. Hilfebedürftigkeit
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder durch Unterstützung Dritter (z. B. Unterhalt) decken kann. Hierbei werden auch die Einkünfte anderer Mitglieder der sogenannten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
3. Gewöhnlicher Aufenthalt
Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen. Personen, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, sind vom Bezug ausgeschlossen.
Leistungen des Arbeitslosengeldes II
ALG II umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Diese lassen sich wie folgt unterteilen:
1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Diese Leistungen dienen der Deckung der Grundbedürfnisse und umfassen:
- Regelbedarf: Der monatliche Grundbetrag deckt Kosten für Nahrung, Kleidung, Strom (ohne Heizung), Haushaltsgegenstände und persönliche Bedürfnisse. Die Höhe des Regelbedarfs wird regelmäßig angepasst und liegt 2025 für alleinstehende Erwachsene bei etwa 502 Euro.
- Kosten der Unterkunft und Heizung: Angemessene Miet- und Heizkosten werden vollständig übernommen, wobei sich die Angemessenheit nach den regionalen Gegebenheiten richtet.
- Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen werden gewährt, z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderungen.
- Sozialgeld: Angehörige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG-II-Bezieher leben und selbst nicht erwerbsfähig sind (z. B. Kinder), erhalten Sozialgeld.
2. Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
ALG II ist nicht nur eine reine Fürsorgeleistung, sondern soll auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Dazu gehören:
- Eingliederungsvereinbarung: Zusammen mit einem Fallmanager wird ein Plan erstellt, der Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration festlegt.
- Einstiegsgeld: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit kann ein zeitlich befristetes Einstiegsgeld gezahlt werden.
- Zuschläge: Nach Bezug von Arbeitslosengeld I kann ein befristeter Zuschlag gewährt werden, um Einkommenseinbußen auszugleichen.
Die Bedarfsgemeinschaft: Einfluss auf den Anspruch
Der Anspruch auf ALG II wird auf Ebene der sogenannten Bedarfsgemeinschaft geprüft. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Der Antragsteller selbst
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Nicht verheiratete Partner in eheähnlichen Gemeinschaften
- Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können
Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung des ALG-II-Anspruchs berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf ALG II geringer ausfällt oder entfällt, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft über ausreichende Mittel verfügt.
Finanzierung und Trägerschaft
Finanzierung
Das Arbeitslosengeld II wird vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Bund übernimmt die Kosten für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie für die Personal- und Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit. Die Kosten für Unterkunft und Heizung tragen die Kommunen, wobei sie einen Bundeszuschuss erhalten.
Träger
Die Verantwortung für die Durchführung und Verwaltung von ALG II liegt bei:
- Jobcentern: Diese sind häufig Gemeinschaftseinrichtungen von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.
- Optionskommunen: Einige Kommunen betreuen ALG-II-Bezieher eigenverantwortlich.
Die Organisation ist darauf ausgelegt, eine effektive Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten.
Kritik und Herausforderungen von Arbeitslosengeld II
Kritikpunkte
- Bürokratie: Die Antragstellung und die Prüfung der Bedürftigkeit sind häufig mit großem bürokratischem Aufwand verbunden.
- Stigmatisierung: ALG-II-Bezieher sehen sich oft mit Vorurteilen und gesellschaftlicher Stigmatisierung konfrontiert.
- Existenzminimum: Kritiker bemängeln, dass die Regelsätze nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.
Herausforderungen
- Langzeitarbeitslosigkeit: Trotz Maßnahmen zur Eingliederung bleibt die Integration von Langzeitarbeitslosen eine der größten Herausforderungen.
- Anpassung an regionale Unterschiede: Die Angemessenheit von Mietkosten variiert stark zwischen städtischen und ländlichen Regionen, was zu Ungerechtigkeiten führen kann.
Fazit: Arbeitslosengeld II als soziale Absicherung
Das Arbeitslosengeld II ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialsystems und bietet hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen finanzielle Unterstützung und Möglichkeiten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Es verbindet soziale Absicherung mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit langfristig zu reduzieren. Trotz Kritik bleibt ALG II eine unverzichtbare Leistung, um den Lebensunterhalt von Millionen Menschen in Deutschland zu sichern.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Personen, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Wie hoch ist der Regelbedarf bei ALG II?
Der Regelbedarf liegt aktuell bei etwa 502 Euro für alleinstehende Erwachsene (Stand 2025).
Welche Kosten werden zusätzlich zum Regelbedarf übernommen?
Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, z. B. für Alleinerziehende oder Schwangere, werden übernommen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und II?
ALG I ist eine Versicherungsleistung und orientiert sich am letzten Einkommen. ALG II ist steuerfinanziert und basiert auf Bedürftigkeit.
Was ist die Bedarfsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst alle Personen, die im gleichen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Einkommen und Vermögen aller Mitglieder werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Wie wird Arbeitslosengeld II finanziert?
ALG II wird vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Bund übernimmt den Großteil der Kosten, während die Kommunen die Unterkunftskosten tragen.