Die ehemaligen Investmentbanker sind eine Altlast durch die Übernahme der Dresdner Bank im Jahre 2010. Diesen Investmentbankern war auf einem Treffen im Jahre 2008 die Ausschüttung dieser Boni mündlich zugesagt worden. Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, Martin Blessing, hatte versucht, die versprochenen Boni zu kürzen, da die Übernahme der Dresdner Bank zu einem Milliardenverlust geführt hatte. Sein Versuch ist mit dem Urteil der Richter des Londoner Berufungsgerichts gescheitert.

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Insgesamt betrifft die Ausschüttung der Boni 108 frühere Investmentbanker. Der Richter Patrick Elias begründete seine Urteil damit, dass es genügend Hinweise für die mündliche Zusage der Boni gegeben hat. Auch eine mündliche Zusage ist rechtlich bindend. Bei der Übernahme der Dresdner Bank hatte die Commerzbank diese Boni um 90 Prozent gekürzt. Die Maßname wurde damals mit den hohen Verlusten begründet, die im Investment-Bereich entstanden waren. Der Verlust soll damals 6,5 Milliarden Euro betragen haben.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die übermässigen Boni ein öffentliches Streitgespräch sind. Das Europäische Parlament hatte vorige Woche beschlossen, dass die Boni zukünftig das feste Gehalt nicht mehr überschreiten dürfen. Die neue Bonus-Regelung gilt ab 2014. Nur in Ausnahmefällen, darf der Bonus auch das doppelte des Festgehalts überschreiten. Die neue Regelung ist Bestandteil des Reformpaketes mit dem Namen Capital Requirements Direktive (CRD IV). Neben der Bonus-Regelung werden die Banken auch zu einer höheren Eigenkapitalquote gezwungen.

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