Mehr als 160 Fahrzeuge sind in Berlin nach Behördenangaben seit Jahresbeginn angezündet worden, Dutzende wurden beschädigt. Für betroffene Fahrzeugbesitzer sind die Anschläge ein großes Ärgernis. In den letzten Tagen kam die Diskussion auf, ob eine Teilkaskoversicherung die Kosten für die Brandschäden übernimmt.

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Hier kann vielen besorgten Autobesitzern Entwarnung gegeben werden: Entsprechend einer aktuellen Pressemitteilung der Gothaer Versicherungen zahlt die Teilkasko in der Regel auch bei Brandstiftung. „Entgegen einiger Stimmen in der öffentlichen Diskussion deckt die Teilkaskoversicherung alle Kosten für am Fahrzeug entstandene Schäden, die durch Feuer verursacht werden“, erklärt Klaus-Heribert Doch, Kfz-Schaden Experte bei der Gothaer. „Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise ein neben dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgestelltes Auto brennt und dieses durch die Hitze des Feuers versengt wird, wie es derzeit in Berlin oft der Fall ist.“

Über die Teilkasko versichert sind solche so genannten Sengschäden nur dann nicht, wenn es zu keiner offenen Flammenbildung gekommen ist. Anders ist es bei Beschädigungen, die vor dem Anzünden durch Fußtritte oder Schläge mit Gegenständen verursacht werden. „Diese Schäden gelten als mut- und böswillige Beschädigung des Fahrzeugs und sind mit Ausnahme von Glasbruch nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt“, so Doch.