Veranstaltete eine Krankenkasse eine Betriebsfeier, ist sie verpflichtet, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu folgen. Schließlich geht es dabei um das Geld der Versicherungskunden. Das entschied jetzt auch das Bundessozialgericht in einem konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen.

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Mitarbeiterfeste kosteten 37.961 Euro und 36.579,05 Euro

Die Vorstände der Novitas BKK wollten sich und ihren Mitarbeitern offenbar etwas ganz Besonderes gönnen und veranstalteten im Jahr 2009 eine „Sause“, die mit 37.961 Euro zu Buche schlug. Nachdem die Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde auf den Fall aufmerksam wurde, erhielten die Vorstände eine Warnung. Offenbar nahmen diese die Warnung jedoch nicht ernst, denn das Betriebsfest kostete im darauffolgenden Jahr 36.579,05 Euro.

Vorstände müssen jetzt mit eigenem Einkommen haften

Die BVA wies die Krankenkasse, die etwa 415.000 Versicherte hat, nun an, die beiden Vorstände in Regress zu nehmen. Die Kasse klagte daraufhin erfolglos vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Eine Revision gegen das Urteil verlief für die Kasse ebenfalls erfolglos. Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde vom Bundessozialgericht verworfen.

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Vorgang durch Kasse bestätigt

Die beiden Vorstände der Novitas BKK müssen nun bis zu 74.540 Euro zurückzahlen und damit mit ihrem eigenen Einkommen für Verschwendung im Amt haften. Der Vorgang wurde durch eine Sprecherin der Kasse bestätigt.

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