Rückwirkend zum 1. Juli 2014 erhalten von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz etwa 234.000 Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag zur Mütterrente. Diese Rentnerinnen und Rentner haben bereits am 30. Juni 2014 eine Rente bezogen und in ihrem Rentenkonto sind Kindererziehungszeiten vor 1992 vermerkt. Der Zuschlag zur Mütterrente wird zukünftig mit der jeweiligen Rente ausbezahlt.

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Die Höhe der Mütterrente

Der Rentenzuschlag aus der Mütterrente beträgt in den alten Bundesländern monatlich 28,61 Euro für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde. Unter Umständen kann der tatsächliche Auszahlungsbetrag etwas darunter liegen, wenn beispielsweise der Rentenbezieher kranken- und pflegeversicherungspflichtig ist. Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz erhöht die Mütterrente fast jede dritte Rente. Der Rentenzuschlag wird in einer Sonderaktion ausbezahlt, die über mehrere Wochen andauern wird. Bis Ende September sollten alle Bescheide versandt sein.

Arbeitnehmer mit Kindern (vor 1992 geboren) erhalten ebenfalls eine Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz schreibt darüber hinaus rund 105.000 Mütter und Väter an, die noch keine Rente beziehen. Diese haben ebenfalls einen Kontovermerk über Kindererziehungszeiten vor 1992. Im Rahmen ihrer späteren Rente erhalten sie dann 24 Monate Kindererziehungszeiten anstatt bislang nur 12 Monate pro Kind und profitieren auf diesem Wege ebenfalls von der Mütterrente.

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