Stichtag verpasst? Pech gehabt! Dass man eine Kfz-Versicherung nur vor dem 30.11. wechseln kann, wollen Ihnen manche Versicherer weismachen, die Sie gerne noch ein weiteres Jahr an ihre im Vergleich zu Mitbewerbern überteuerten Tarife binden wollen. Was Ihnen deshalb oft verschwiegen wird: Es gibt viele Situationen, in denen der Wechsel zu einer attraktiveren Versicherung auch noch nach dem 30.11. problemlos möglich ist. Das Sonderkündigungsrecht ist der Schlüssel zu Ihrer neuen Wunsch-Police. Und das ohne ein weiteres Jahr frustrierender Wartezeit!

Anzeige

Tarifcheck

Ein Versicherungswechsel macht natürlich nur Sinn, wenn Sie ein Angebot gefunden haben, das besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Ob sich der Aufwand einer Kündigung wirklich lohnt, können Sie auf einen Blick bei einem der vielen seriösen Tarifrechner im Internet recherchieren. Achten Sie auf das Kleingedruckte, denn nicht nur der Preis ist ausschlaggebend, sondern auch das, was man dafür bekommt.
Welche Leistungen eine Versicherung unbedingt mitbringen sollte, ist eine individuelle Frage. Zur groben Orientierung dient allerdings folgende Checkliste:

Checkliste

Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen

Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht oder wird der Umfang vermindert, ohne dass die Prämie sinkt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinweisen.
Auch eine neue Regionalklasse Ihres Wagens berechtigt Sie zur Kündigung der Kfz-Versicherung, wenn diese Veränderung nicht die Folge eines Umzugs ist. Gleiches gilt bei der Einstufung in eine andere Typklasse, falls diese zu einer Anhebung Ihrer Kosten führt.
In allen Fällen haben Sie das Recht, völlig unabhängig von der alljährlichen Kündigungsfrist vor dem 30.11., den Vertrag zum Vertragssablauf zu stornieren. Allerdings muss Ihre Kündigung innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Vertragsänderungen erfolgen.

Fahrzeug, wechsle dich!

Die Karten werden auch neu gemischt, wenn ein Fahrzeugwechsel ansteht oder das Ab- sowie Ummelden eines Autos. Den Verkauf oder die Abmeldung Ihres Kfz sollten Sie zeitnah an Ihren Versicherer melden. Der Vertrag wird dann ohne Kündigungsfrist zum Verkaufs-/Abmeldetag aufgehoben. Das neue Fahrzeug kann sofort bei einem neuen Versicherer angemeldet werden.

Unfallschaden

Der unangenehmste Grund für einen Versicherungswechsel: ein Unfall. Entsteht ein Schaden, haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherte das Recht auf eine Kündigung des Vertrags. Die Frist in diesem Fall: ein Monat ab Inanspruchnahme beziehungsweise Ablehnung der Entschädigungen. Form bewahren!
Sobald Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben und einen der angeführten Gründe für eine außerordentliche Kündigung angeben können, verlieren Sie nicht unnötig Zeit, sondern kündigen Sie sofort Ihrer alten Versicherung. Damit der Wechsel zum attraktiveren Anbieter nicht an Formfehlern scheitert, reichen Sie die Kündigung unbedingt schriftlich ein und achten Sie auf korrekte Formulierungen. Wenn Sie unsicher sind, wie eine solche Kündigung formuliert sein soll, nutzen Sie ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben aus dem Internet als Vorlage. Eine Musterkündigung zum Download finden Sie zum Beispiel hier.

Anzeige

Kündigungsfristen im Überblick

Anzeige