Vorschlag Nummer Zwei: Die Aufsicht über Berater sollte effektiver gestaltet werden, „um Fehlverhalten effizienter zu sanktionieren“. Die Studienmacher schlagen vor, dass die Vermittler unter Aufsicht der BaFin gestellt werden statt unter jene der Industrie- und Handelskammern (IHKen). Hier liegt die Annahme zu Grunde, dass die BaFin Vermittler strenger kontrollieren würde als die IHKen und Gewerbeämter - wobei nicht ganz deutlich wird, weshalb das der Fall sein sollte. Als ähnliche Maßnahmen mit Blick auf Finanzanlagenvermittler nach § 34 f diskutiert wurden - unter anderem hatte sich der Bundesrat hierfür stark gemacht -, warnten Branchenkenner wie Fachanwalt Norman Wirth, die BaFin könnte personell mit der neuen Aufsicht überfordert sein, ein immenser Mehrbedarf an Personal sei zu erwarten. Im schlimmsten Fall also werden die Vermittler weniger streng kontrolliert, weil der BaFin schlicht die Ressourcen fehlen.

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Vorschlag Nummer Drei: Garantien sollen auf „jeweils sinnvolle Garantien“ beschränkt werden, so dass sich das langfristige Renditepotential der Lebensversicherungen erhöhe. Diesbezüglich sei daran erinnert, dass Garantien die Lebensversicherer und Kund*innen aktuell viel Geld kosten, sofern sie überhaupt noch angeboten werden. Nicht nur müssen die Versicherer die Beiträge in langjährige Anleihen investieren, die momentan im Niedrigzins kaum noch etwas einbringen. Sie müssen Verträge mit hohen Garantien auch mit mehr Eigenkapital und höheren Rücklagen wie etwa die Zinszusatzreserve unterfüttern.

Als Ausgangsbasis für sinnvolle Garantien schlagen die Studienmacher eine Art Daumenregel vor: „Dauerhafte Garantie für den Notgroschen; Zeitpunktbezogene (oder gar keine) Garantie für Geld, das für Konsum in der ferneren Zukunft gespart wird; Garantie eines lebenslangen (!) Einkommens ab Rentenbeginn für Geld, das gespart wurde, um den gewünschten Lebensstandard abzusichern.“ Eine derartige Beschränkung würde das langfristige Renditepotenzial stärker erhöhen als eine Reduktion von Provisionen oder Abschlusskosten, argumentieren die Autoren.

Säulengreifende Renteninformation: Vorsorgelücken besser erkennen

Maßnahme Numero vier: eine „säulenübergreifende Darstellung der Rentenansprüche aus verschiedenen Quellen“. Tatsächlich plant derzeit die Bundesregierung eine Reform, wonach die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung künftig auch die private und betriebliche Altersvorsorge ausweisen soll. Das könnte es erleichtern, Vorsorgelücken zu identifizieren: ähnliche Modelle gibt es bereits in Staaten wie Schweden und den Niederlanden.

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Doch die Umsetzung ist so schnell nicht zu haben, wie Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), im Juli auf einem Kongress berichtete. Auch hier ist die Komplexität und fehlende Kostentransparenz vieler privater Verträge ein Hindernis. So müsste der Rentenbescheid als Zahlbetrag ausweisen, auf welche Rente oder Zahlung ein Versicherter hoffen kann. Dabei ist aber unter anderem ungeklärt, wie mit jenen Beträgen umgegangen wird, die nicht garantiert sind, sondern von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen (der Versicherungsbote berichtete).

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