Es fehlen Statistiken für die genaue Vergütung des Neugeschäfts

Auch die an Vermittler gezahlten Abschlussprovisionen seien um fast 13 Prozent gesunken, berichtet Ponzel mit Bezug auf den LVRG-Evaluierungsbericht des Bundesfinanzausschusses (hier veröffentlicht). Der Bericht soll nach vier Jahren nun Auskunft geben, ob und wie das LVRG wirkt: also auch, ob die Abschlusskosten sinken. Allerdings musste die Bundesregierung bereits eingestehen, dass sie keine konkreten Zahlen hat, wie sich die Abschlussvergütung konkret für das Neugeschäft entwickelt. Sie kann nur den gesamten Vertragsbestand abbilden:

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Zwar sanken die gezahlten Vergütungen (einschließlich anderer Bezüge) von rund 5,4 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf rund 4,7 Milliarden in 2017. Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass auch deutlich weniger Policen abgeschlossen werden.

Um dennoch einen Eindruck zu bekommen, wie sich die Vergütungen seit dem LVRG entwickelt haben, wurden im Bericht des Bundesfinanzministeriums die maßgeblichen Vergütungsvereinbarungen der Versicherer aus dem Jahr 2013 und 2017 verglichen. Bezugsgröße war also das Jahr, bevor das Reformgesetz in Kraft trat. Im Jahr 2017 lagen die Vergütungen demnach gut 5 Prozent unter dem Niveau aus der Zeit vor dem LVRG, heißt es im Bericht. Normiert man die früheren Vergütungen über die Laufzeit des Versicherungsvertrags auf 100 Kosteneinheiten (KE), werden jetzt nur noch 94,86 KE gezahlt. Das bedeutet in Summe eine Kostenentlastung von 200 Millionen Euro für das Neugeschäft.

Grafik: Die Vermittlervergütung sank von 2013 bis 2017. Abgebildet wird dies hier mittels sogenannter Kosteneinheiten (KE). Vor dem LVRG wurde ein Ausgangswert von 100 Kosteneinheiten angesetzt, nach dem LVRG (2017) waren es nur noch 94,86 KE. Quelle: LVRG-Evaluierungsbericht / Bundesfinanzministerium

Die sofort gewährten Vergütungen für den Vermittlungserfolg (Provisionen) sind dabei ebenfalls gesunken, von 74,91 Kosteneinheiten auf 65,25 KE. Dies bedeutet ein Minus von knapp 13 Prozent - jene Zahl, mit der nun auch GDV-Sprecher Ponzel argumentiert. Zugleich legten aber auch die aufgeschobenen Bestandsvergütungen zu - also jene laufenden Provisionen, mit denen Vermittler für niedrige Stornoquoten und hohe Bestandstreue ihrer Kunden belohnt werden. Sie erhöhten sich um 4,29 Bestandseinheiten. Die anderen Vergütungsbestandteile sind nahezu unverändert geblieben (siehe Grafik).

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Dabei sanken die Abschlusskosten bei den Vertriebswegen unterschiedlich. Die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler seien um 2,89 Prozent gesunken, jene an Makler und Mehrfachvermittler hingegen um 7,21 Prozent. Auch bei diesen Zahlen gilt: Sie beziehen sich auf die Vermittlervergütung insgesamt. Eingerechnet sind etwa auch interne Kosten der Lebensversicherer, die für die Provisionen entstehen, z.B. Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Vergütungen. Auch werde nicht eingerechnet, wenn der Versicherer plane, Kosten künftig zu reduzieren. "Insoweit ist ein Vergleich mit den Kosten, die in den aktuell angebotenen Tarifen einkalkuliert sind, nicht möglich", schreiben die Studienmacher. Mit anderen Worten: es gibt keine Zahlen, wie sich die Vermittlervergütung im Neugeschäft entwickelt.

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