Doch das ist nicht die einzige Forderung an die Politik. Bereits mehrfach machten Branchenvertreter darauf aufmerksam, dass eine Versicherungslösung (gleich, welcher Ausgestaltung) nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie mit weiteren - etwa baurechtlichen Maßnahmen - flankiert wird. Das vom GDV vorgeschlagene Konzept nennt folgende fünf Punkte:

Anzeige

  • die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht als eine allgemeine Anforderung und damit als Schutzziel
  • der Erlass klarer Bauverbote in exponierten Gebieten,
  • die Einrichtung und der Betrieb eines bundesweiten Naturgefahrenportals,
  • die verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigung sowie
  • die Einführung eines nationalen Managementsystems für klimawandelbedingte Risiken mit einem systematischen Schadenmonitoring und einem regelmäßigen Planungsrat und Risikodialog nach Schweizer Vorbild („www.planat.ch“).

Kommt es zu keiner konsequenten Klimafolgenanpassung, wäre die Gesellschaft gezwungen, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterkatastrophen immer wieder zu durchleben, schreibt der Verband, um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige