David Ebert: Noch unter dem Namen GET. ON haben wir mit der BARMER bereits eine der größten Krankenkassen in Deutschland von unserem Angebot überzeugt und konnten eine enge Kooperation eingehen. BARMER-Versicherte können unser Angebot daher kostenfrei nutzen. Wir sind aktuell dabei, derartige Kooperationen mit einer Reihe weiterer Krankenkassen abzuschließen.

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Dank der Kooperation mit dem Schweizer Krankenversicherer SWICA können SWICA-Versicherte nach einem telemedizinischen Vorgespräch mit dem Schweizer Telemedizin-Unternehmen santé24 in der psychologisch-psychiatrischen Sprechstunde auf das Corona-Stress-Training von HelloBetter zugreifen. Zusätzlich kooperieren wir mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Darüber hinaus arbeiten wir mit einer Vielzahl unterschiedlicher lokaler Partner wie Psychotherapeuten, Psychiatern, Kliniken und Schlaflaboren zusammen. Wenn wir im Kontakt mit Nutzer*innen feststellen, dass sie zusätzliche Hilfe bei der Linderung ihrer psychischen Beschwerden benötigen, können wir sie an den entsprechenden lokalen Partner vermitteln. 



Wie evaluieren Sie die Qualität Ihrer Kurse und Angebote?

Kein anderes Startup weltweit verfügt eine vergleichbar umfangreiche wissenschaftliche Evidenz, die die Wirksamkeit unserer Angebote belegt und einen hohen Anteil an substanzieller Reduktion von Beschwerden aufzeigt. Ausschließlich wissenschaftlich evaluierte und für wirksam befundene digitale Trainings wurden über Jahre aufwändig entwickelt, evaluiert und anschließend in die Praxis implementiert. HelloBetter bietet mit elf Online-Trainings in acht Problembereichen, die bislang in 33 randomisiert-kontrollierten Studien auf ihre Wirksamkeit und Kosteneffektivität untersucht wurden, die größte Bandbreite an evidenzbasierten Online-Gesundheitstrainings in Deutschland an. Wir entwickeln und verbessern unser Angebot auf Basis des Feedbacks unserer Nutzer*innen und des Monitorings unserer Psychotherapeut*innen stets weiter.

Auch die Weiterempfehlungsrate ist für uns ein wichtiges Kriterium für die Evaluierung der Qualität unseres Angebots: Fast alle Nutzer geben an, dass sie mit unserem Angebot zufrieden sind und die Nutzung von HelloBetter weiterempfehlen würden.

Untersuchungen haben außerdem konkrete Erkenntnisse darüber gebracht, dass der Effekt unserer Trainings mit einer klassischen Face-to-Face-Psychotherapie absolut vergleichbar sein kann. Zudem bieten wir das einzige Online-Training weltweit an, für das gezeigt werden konnte, dass die Entstehung einer Depression verhindert werden kann. Der Prävention kommt eine entscheidende Bedeutung zu, wenn es darum geht, das Leiden der Betroffenen zu reduzieren und die Anzahl psychischer Erkrankungen zu begrenzen. So sind werden beispielsweise Schlafbeschwerden nach dem HelloBetter-Training im Schnitt um 50 Prozent reduziert.

Wie schätzen Sie die Akzeptanz der Telemedizin bei Patientinnen und Patienten in Deutschland ein? Müssen eventuell noch Ängste/Bedenken abgebaut werden?

Insgesamt war die Akzeptanz für Telemedizin in Deutschland über lange Zeit sehr niedrig. Die Möglichkeiten, die es in diesem Bereich gibt, waren den Menschen schlichtweg nicht bekannt. Das ändert sich langsam. Die Corona-Pandemie hat ja bereits in vielen Bereichen des Lebens zu einer Beschleunigung der Digitalisierung geführt, so auch in der Telemedizin. Laut einer aktuelle Studie der Bitkom haben zum Beispiel Videosprechstunden in der Coronakrise einen kräftigen Schub erlebt: Während im Frühjahr 2020 noch acht Prozent der Menschen in Deutschland ein telemedizinisches Angebot genutzt hatten, waren es im Juli bereits 13 Prozent. Fast jeder Zweite gab an, die Videosprechstunde einem persönlichen Arztbesuch künftig vorziehen zu wollen.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) gestattet es schon bald, Ihre Online-Angebote auch gegen Rezept zu nutzen, so berichten Sie auf Ihrer Webseite. In welchem Umfang können psychologische Online-Angebote künftig (durch die Krankenkassen) vergütet werden? Und wo setzt der Gesetzgeber Grenzen?

Im Rahmen des DVG können psychologische Online-Angebote künftig vollumfänglich vergütet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Medizinprodukt niedriger Risikoklasse handelt und die Hauptfunktion des Produktes zum Wesentlichen auf digitalen Technologien beruht. Ein menschlicher Anteil (z.B. eine minimale psychologische Begleitung) ist ausschließlich im Einzelfall erlaubt, sofern es sich bei der Begleitung um eine risikominimierende Maßnahme, welche der Verkehrsfähigkeit des Medizinprodukts dient, handelt (insbesondere in Bezug zu einer zu behandelnden vulnerablen Population).

Hier ist anzumerken, dass das Potenzial digitaler Selbsthilfe-Interventionen für psychische Erkrankungen leider nicht ausgeschöpft wird. Wirklich vergleichbare Effekte, die auch im Rahmen von vor Ort Psychotherapien erzielt werden, werden in der Regel nur dann realisiert, wenn es zumindest einige Online-Kurzkontakte mit begleitenden Psychologen gibt, die Teilnehmer motivieren dran zu bleiben, auch auf mögliche negative Entwicklungen achten können und bei Bedarf dann Teilnehmer unterstützen. Für solche Konzepte wird es weiterhin nötig sein Selektivverträge mit einzelnen Versicherungen abzuschließen.

Mit welchen Kosten müssen Patient*innen ungefähr rechnen, wenn die Krankenkasse nicht für Kurse einspringt? Haben Sie auch Abomodelle?

Wir bei HelloBetter haben einen klaren Auftrag gegenüber der Gesellschaft: Wir wollen jedem Menschen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe ermöglichen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Digitalisierung der Regelversorgung des deutschen GKV-Systems voranzutreiben.

Psychische Gesundheit ist Grundrecht und die Behandlung bei psychischen Beschwerden ist Aufgabe von Krankenkassen. Für die Betroffenen sollte die Behandlung kostenfrei sein.

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Zum einen setzen wir bereits jetzt auf die selektivvertragliche Erstattung über einzelne gesetzliche Krankenkassen. Und zum anderen streben wir eine Aufnahme unserer Trainings in die kollektivvertragliche Erstattung an. Letzteres erfolgt vorerst über den neugeschaffenen Zugangsweg des DVG. Perspektivisch wäre aber auch eine Anerkennung als neue Behandlungsmethode durch den G-BA denkbar [Gemeinsamer Bundesausschuss - Gremium im Gesundheitswesen, das über den Leistungsanspruch in der Solidargemeinschaft entscheidet. Anm. Redaktion].

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