Finanzkreditdeckung: Deckt das Risiko der Banken ab, wenn sie dem Besteller zur Bezahlung des Exportgeschäfts einen mittel- bis langfristigen Kredit geben. Eine Finanzkreditdeckung wird häufig zusammen mit einer Lieferantenkreditdeckung abgeschlossen.

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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Sie kommt ins Spiel, wenn Exporteure mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern und ihre kurzfristigen Forderungen absichern wollen. Der deckungsfähige Exportumsatz muss mindestens 500.000 Euro betragen.

APG-light: Die APG-light ist – als „kleine Schwester der APG“ – eine besonders einfach zu handhabende Form der Sammeldeckung. Abgesichert werden Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von weniger als vier Monaten. Mindestexportumsätze werden nicht verlangt.

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Weitere Informationen zu den Exportkreditgarantien und die Kontaktadressen der Firmenberater gibt es unter: www.agaportal.de

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