Gegenüber der Süddeutschen Zeitung rechtfertigt ein Debeka-Sprecher den Schritt. Ohne die Kürzung wäre ein Verkauf gut verzinster Kapitalanlagen notwendig gewesen, um mit den Gewinnen die Mindestzuführung zu erfüllen. Das habe man verhindern wollen. Für die Kunden hätte die Kürzung keine Folgen - man werde den Fehlbetrag später wieder ausgleichen und habe einen entsprechenden Zahlungsplan mit der BaFin vereinbart.

Anzeige

Grüne bemängeln erneut Intransparenz

Weil die Fehlbeträge wieder ausgeglichen würden, habe man die Kunden nicht informiert, erklärt der Debeka-Sprecher. Auch seien von der Maßnahme ausschließlich 430.000 Verträge betroffen, die vor 1994 abgeschlossen worden seien.

Tatsächlich besteht von Seiten der Versicherer keine Pflicht die Kunden zu informieren, wenn sie weniger am Kapitalgewinn beteiligt werden. Ein BaFin-Sprecher verweist darauf, dass die Minderzuführungen in den Folgejahren meist wieder ausgeglichen werden. Hierfür müssten die Versicherer einen Zuführungsplan ausarbeiten: Deshalb sei es auch nicht notwendig, die Sparer zu informieren.

Für Grünen-Sprecher Gerhard Schick ist die aktuelle Situation aber ein No-Go. Die betroffenen Versicherer müssten ihre Kunden nicht einmal informieren, wenn sie den Rotstift ansetzten, bemängelt er. Er fordert eine entsprechende Informationspflicht. "Dass das vorgesehene Mindestmaß verfehlt wurde und zumindest zwischenzeitlich auf Geld, das den Versicherten zusteht, zurückgegriffen werden muss, zeigt die schwierige Lage bei einigen Versicherern", sagt der Grünen-Finanzexperte der "Süddeutschen Zeitung".

Anzeige

Weitere Versicherer, die kürzen mussten, sind die "Süddeutsche Lebensversicherung", die 2017 die Zuführung von 1,5 Millionen Euro auf Null runterfuhr. Auch die Landeslebenshilfe V.V.a.G. musste 2015 und 2016 die Zuführung deutlich kappen - hier waren aber nur ca. 16.000 Verträge von betroffen.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige