Sehr geehrter Herr Böttcher, die SüGa bietet selbst als Unternehmen die Möglichkeit einer Bestandsübertragung an. Wie läuft diese Bestandsübertragung Schritt für Schritt bei Ihnen ab?

Der interessierte Makler kann sich auf unserer Webseite www.mein-bestand.de über die Möglichkeiten der Bestandsübertragung informieren. Zur Ermittlung der Vergütung seines Kundenbestandes fordert der Makler eine aktuelle Bestandsliste (nicht älter als 3 Monate) von jeder Gesellschaft an, bei der er eine Courtagevereinbarung und einen Kundenbestand hat. Gern übernehmen auch wir die Anforderung der Bestandslisten, indem der Makler uns eine entsprechende Vollmacht erteilt. Selbstverständlich erhält der Makler in diesem Fall von uns eine sogenannte Kundenschutzverpflichtung.

Anschließend wird anhand der Bestandslisten der genaue Vergütungswert des Kundenbestandes des Maklers von uns ermittelt. Der Makler kann sich dann für eine der beiden Vergütungsvarianten entscheiden:

  • dem Auszahlplan über 24 Monate oder
  • der laufenden Auszahlung über 10 Jahre.

Sodann erfolgt die Unterzeichnung des entsprechenden Bestandsübernahmevertrages. Zeitgleich wird zwischen dem Makler und uns eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG geschlossen und wir geben eine Schuldbeitrittserklärung für den Makler ab.

Die schriftliche die Information des Maklerwechsels versenden wir im Auftrag des Maklers an die Kunden. Dabei kann der Makler aus unterschiedlichen Musteranschreiben auswählen. Dies läuft gemäß dem Verhaltenskodex Code of Conduct (CoC). Der Kunde hat dabei die Möglichkeit, innerhalb der Frist eines Monates der Bestandsübertragung zu widersprechen.

Abschließend treten wir in sämtliche Verpflichtungen des Versicherungsmaklers ein und dieser tritt seine Courtageansprüche an uns ab. Das klingt im ersten Moment nach viel Aufwand, ist es aber aufgrund der standardisierten Vorgänge nicht. Der Makler profitiert von der Möglichkeit, dass wir den größten Teil der Aufgaben für ihn übernehmen.

Müssen Makler bei der Bestandsübertragung Vorgaben der Finanzaufsicht BaFin beachten?

Für die Bestandsübertragung von einem Makler auf den anderen Makler ist die BaFin nicht zuständig. Es bedarf hier auch sonst keinerlei behördlicher Genehmigungen. Es gibt keine gesetzliche Kontrollfunktion bzw. -institution für die Bestandsübertragung zwischen Vermittlern, jedoch sind bei der Bestandsübertragung einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Daher sind alle Abwicklungsprozesse und Verträge zur Bestandsübertragung im Vorfeld in Zusammenarbeit mit Fachanwälten wie Hans-Ludger Sandkühler, Rechtsanwalt im Versicherungsrecht, geprüft bzw. erstellt worden.

Braucht der Makler eine Erlaubnis seiner Kunden?

Der Makler sollte mit jedem Kunden einen schriftlichen Maklervertrag geschlossen haben. Bei der Übertragung nach dem CoC wird der Kunde über die Bestandsübertragung vorher schriftlich informiert. Der Kunde kann dann dem Maklerwechsel innerhalb eines Monates widersprechen. Eine Erlaubnis zur Bestandsübertragung muss der Makler bei seinen Kunden jedoch nicht einholen.

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gibt es für eine Bestandsübertragung?

Die Versicherungswirtschaft hat einen neuen einheitlichen Verhaltenskodex, den sogenannten Code of Conduct (CoC), für die Verarbeitung von Kunden-Daten in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten verabschiedet. Gemäß dessen können Versicherungsunternehmen Kundendaten (wie Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) rechtskonform an den übernehmenden Makler weitergeben.

Welche Auswirkungen hat die Rechtsform für Nachfolgeregelungen auf die Bestandsübertragung?

Für die Bestandsübertragung spielt die Rechtsform des Maklers keine Rolle. Es können Bestände von Einzelunternehmen bzw. von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) übertragen werden. Weitere und besondere rechtliche Regelungen sind allerdings dann zu berücksichtigen, wenn nicht nur die Bestände, sondern die komplette Firma übernommen werden soll. Hier empfiehlt sich insbesondere die Einschaltung eines Steuerberaters.

Worauf sollten Makler bei der Ausgestaltung eines Maklervertrages achten?

Der Vertragsgegenstand des Maklervertrages sollte genau definiert sein. Die Aufgaben des Maklers sollten eindeutig formuliert und genau festgelegt sein, sowie auch die Mitwirkungspflichten des Mandanten, z. B. bei Risikoveränderungen. Die Haftungsbegrenzung und die Pflichten des Maklers müssen ebenfalls klar definiert werden.

Die Vertragsdauer des Maklervertrages und die Kündigungsfrist sind ebenfalls Bestandteile des Vertrages. Auch Untervollmachten sollten enthalten sein (ebenso in der Maklervollmacht). Die Vergütung des Maklers kann im Maklervertrag dargestellt werden. Die Datenschutzklausel (Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG) wird separat in einer Anlage unterzeichnet.

Eventuelle Ausschlüsse, wie z.B. „Keine Beratung und Vermittlung zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung und sämtlicher Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge“ oder „Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Beaufsichtigung der durch den Makler vermittelten kapitalbildenden Versicherungen, Fonds- und Bausparverträgen hinsichtlich ihrer Wertentwicklung“ können im Vertrag eingeschlossen werden.


Preise, Haftung und der richtige Makler für meinen Bestand

Wie werden die Preise für die Bestandsübertragung ermittelt?
Auf unserer Webseite kann der Makler den Vergütungswert seines Bestandes durch den Bestandswertrechner selbst ermitteln. Der Bestandswertrechner ist nach Versicherungssparten sortiert und der Makler gibt lediglich seine entsprechenden Bestandsdaten je Sparte ein. Sofort wird ein Ergebnis für beide Kaufvarianten ausgegeben. Der genaue Wert des Bestandes wird durch die aktuellen Bestandslisten von jeder Gesellschaft bzw. jedem Produktgeber des Maklers, unter Zugrundelegung der bestehenden Courtagesätze der SüGa ermittelt.

Erfolgt die Preisermittlung anhand von Verträgen oder dem Kundenwert?

Die Ermittlung des Vergütungswertes erfolgt bei Sachverträgen durch die Jahresnettoprämie und bei Kranken-/Lebensversicherungsverträgen durch das Jahresbeitragsvolumen. Ein Kundenwert wird nicht ermittelt, da die möglichen Parameter hierfür sehr im subjektiven Bereich liegen.

Wie ist die Haftung nach Bestandsübertragung geregelt?

Nach Unterzeichnung des jeweiligen Bestandsübertragungsvertrages mit all seinen Bestandteilen und der Abtretungserklärung der Courtageansprüche an uns erhält der Makler im Gegenzug von uns die unterzeichnete Schuldbeitrittserklärung. Damit übernehmen wir die gleiche Haftung wie der Makler.

Wie finde ich den richtigen Makler für meinen Bestand?

Es gibt unterschiedliche Anbieter zu Bestandskäufen in der Versicherungsbranche. Einige konzentrieren sich ausschließlich auf große oder regionale Bestände, andere treten wiederum als Vermittler zwischen Verkäufer und Erwerber auf. Eine einheitliche Übersicht der unterschiedlichen Anbieter gibt es nicht, so dass letztlich nur die Internetsuche hilft.

Wir haben uns zum Beispiel auf kleinere bis mittlere Kundenbestände spezialisiert und bieten deutschlandweit interessierten Maklern eine komplette Abwicklung für die Bestandsübertragung, inkl. der rechtssicheren Vertragsgrundlagen.

Wie verhält sich die Bestandsübertragung von der Ausschließlichkeit in den Maklerbestand? Machen Sie das auch?

Ein Vertreter der Ausschließlichkeit hat keinen Bestandsanspruch wie ein Makler. Dem Vertreter steht, je nach Arbeits-/Vermittlervertrag, ein Ausgleichsanspruch von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu. Der Kunde des Vertreters kann, wenn er es wünscht, von einem Makler betreut werden. Durch einen Maklervertrag mit dem Kunden kann der Makler die Bestandscourtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, je nach seiner Courtagevereinbarung, erhalten.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Versicherern?

Die jeweilige Versicherungsgesellschaft wird von uns über die Bestandsübertragung, im Auftrag des Maklers, schriftlich informiert. Widerspricht kein Kunde der Bestandsübertragung, dann wird der komplette Maklerbestand übertragen. Die Abwicklung der Bestandsübertragungen laufen sehr gut abgestimmt partnerschaftlich und reibungslos.

Seite 1/2/