„Geschäftsmodelle wie GoNetto sind aus Verbrauchersicht sehr begrüßenswert“, meinte Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber dem Tagesspiegel.

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Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht man das völlig anders. Die Aufseher waren gegen eben dieses Geschäftsmodell von GoNetto vorgegangen (Versicherungsbote berichtete).
Zwar konnte die Behörde nicht direkt die Einstellung der Geschäftspraktiken verfügen, weil sie nicht für Versicherungsvermittler zuständig ist. Doch die Aufsicht über die Versicherer obliegt der BaFin. In einem Rundschreiben an diese warnte die BaFin vor der Zusammenarbeit mit GoNetto und drohte bei Zuwiderhandlung Sanktionen an.

Gegen dieses Vorgehen wollte sich GoNetto, registriert als Versicherungsmakler, zur Wehr setzen. Mit diesem Ansinnen scheiterte das Unternehmen allerdings. Wie der Branchendienst procontra berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main die Klage des Vermittlers gegen die BaFin abgewiesen (Az: 7K 2581/19.F).

Ist mit dieser Entscheidung nun den Verbrauchern geholfen, oder nicht? Ganz leicht ist diese Frage nicht zu beantworten. Denn nicht nur Befürworter des goNetto-Modells (wie Dorothea Mohn, vzbv) argumentieren mit Verbraucherschutz.

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Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte bereits in der Vergangenheit bei ähnlichen Entscheidungen gegen goNetto Stellung bezogen: „Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden“.

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