Noch immer haben zehntausende Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook keine Ansprüche auf Entschädigung angemeldet. Das berichtet aktuell der „Tagesspiegel“ und beruft sich auf das Bundesjustizministerium. Demnach gingen auf dem entsprechenden Thomas-Cook-Portal des Bundes bisher rund 95.600 Anträge ein - das entspricht etwa der Hälfte aller Anspruchsberechtigten.

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Somit drohen die säumigen Antragsteller, auf ihren Kosten sitzenzubleiben. Denn am Sonntag, dem 15. November, endet die Frist, um Entschädigungszahlungen beim Bund geltend zu machen. Ansonsten ist das Anrecht auf eine Ausgleichszahlung des Bundes verwirkt.

Bund gleicht Differenz zu Insolvenzversicherung aus

Der Tourismus-Riese Thomas Cook und seine deutschen Töchter hatte im September 2019 Insolvenz anmelden müssen. Ein Problem war das für viele Pauschalreisende, die sich gerade im Urlaub befanden oder ihre Reise noch nicht angetreten hatten:

Bereits verreiste Urlauber mussten ihren Aufenthalt vor Ort und den Rückflug teils doppelt zahlen, weil die Hotels und Flugfirmen Ansprüche von Thomas-Cook-Kunden nicht mehr anerkannten: aus Angst, selbst auf den unbeglichenen Kosten sitzenzubleiben. Viele, die ihre Reise noch nicht angetreten hatten, hatten sie vorab bereits ganz oder teilweise bezahlt.

Pauschalreisende haben eigentlich Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Anbieter in die Insolvenz schlittert und sie deshalb auf den Kosten einer Reise sitzenzubleiben drohen. Das Problem: In Deutschland müssen Reiseanbieter für eine entsprechende Insolvenzversicherung maximal 110 Millionen Euro versichern: nur ein Bruchteil des entstandenen Schadens im Falle von Thomas Cook. Der Versicherer Zurich hätte den Geschädigten nur 26,38 Prozent ihres Schadens ersetzen können.

Deshalb sagte die Bundesregierung im Dezember 2019 zu, für den Fehlbetrag aufzukommen, damit die Kundinnen und Kunden des früheren Tourismus-Giganten voll entschädigt werden.

Rechtsgutachten: Versäumnisse des Gesetzgebers

Dass die verhinderten Reisenden mit Hilfe von Steuergeldern unterstützt werden, passierte aber wohl nicht ganz freiwillig. Mit dem Deckel für die Insolvenz-Police hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie für Insolvenzschutz ungenügend in deutsches Recht übersetzt, so das Ergebnis eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Zurich. In diesem Fall ist eine Staatshaftung denkbar. Ursprünglich hatte Regierung mit Kosten von 225 Millionen Euro kalkuliert, die -Stand jetzt- weit unterschritten werden, weil eben weniger Personen den Ausgleich beantragen.

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Die Bundesregierung will aber nachbessern: Ein Staatsfonds soll künftig einspringen, wenn Anbieter von Pauschalreisen pleitegehen. Reiseanbieter sollen nur noch Pauschalreisen anbieten dürfen, wenn sie in diesen Fonds einzahlen. Das Bundeskabinett habe ein entsprechendes Gesetz des Bundesjustizministeriums bereits auf den Weg gebracht.

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