Ein Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft außerdem mehr denn je auf Menschen mit „Kopfarbeit“ zu. Diese Tatsache aber ist in der Bevölkerung nicht genügend bekannt. Hält sich doch als hartnäckischer Irrtum: „Ich werde schon nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro.“

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Früher kalkulierten auch Versicherer Prämien gemäß dieser Logik: Versicherungsnehmer wurden nach Berufsgruppen eingeteilt, je nach Unfallhäufigkeit im Beruf. Und Versicherungsnehmer mit unfall-intensiven Berufen oder mit hohem BU-Berufsrisiko (Bauarbeiter, Fliesenleger, Fleischer, Schornsteinfeger) mussten oft hohe Prämienaufschläge hinnehmen oder zum Teil sogar eine Ablehnung ihres Antrags für eine BU-Versicherung. Menschen mit Bürotätigkeit hingegen – der Bankkaufmann – galten als dankbare Kunden für Versicherer mit einem nur geringen Risiko, berufsunfähig zu werden. Das jedoch hat sich mittlerweile verändert.

Denn Zahlen der Versicherer zeigen: Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der häufigste Grund, warum BU-Leistungen bezogen werden (der Versicherungsbote berichtete). Versicherungsnehmer mit Bürotätigkeiten aber sind oft von Erkrankungen wie Burnout und Depression betroffen und tragen demnach mittlerweile sogar ein vergleichsweise hohes Risiko, berufsunfähig zu werden.

Hinzu kommen sich stetig wandelnde Erwerbsbiographien mit zum Teil verschiedensten Tätigkeiten während eines Erwerbslebens. Aus diesem Grund ist die Zurich mittlerweile auch dazu übergegangen, auf eine Prämienkalkulation nach Berufsgruppen zu verzichten (der Versicherungsbote berichtete). Und der Versicherer warnt in seiner Kampagne folglich zusätzlich: Ein Bürojob schützt nicht vor Berufsunfähigkeit.

BU-Versicherung: Für Studenten empfohlen

Ganz in Übereinstimmung mit der Kampagne des verbrauchernahen Bunds der Versicherten richtet sich die Zurich auch explizit an Studierende als Zielgruppe für den BU-Schutz. Geht man doch gegen das Vorurteil vor: „Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“ Die Zurich informiert aber darüber, dass die Tätigkeit eines Studenten oder eines Auszubildenden vom Versicherer als Beruf anerkannt wird. Und Prämien sind zudem noch günstig zu haben. Denn potentielle Versicherungsnehmer sind noch jung und leiden mit geringerer Wahrscheinlichkeit an Vorerkrankungen, die den BU-Schutz verteuern.

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Hinzu kommt, dass Studenten und Auszubildende oft nicht einmal Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Denn dieser Anspruch besteht aufgrund einer Vorgabe des Sechsten Sozialgesetzbuchs (Paragraph 43 SGB VI) erst dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Somit sichert der zeitige Abschluss der BU-Versicherung einem Studenten überhaupt erst den notwendigen Schutz sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsminderung. Der Versicherer pointiert in seiner Kampagne: Gerade Studenten und Auszubildende "dürften sich nicht auf den Staat verlassen", stattdessen gelte „Vorsorge statt Sorge“.

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