Schäfter macht auch auf drohende Nachteile für Beamtinnen und Beamte aufmerksam. Das Hamburger Modell hat nämlich einen Haken: Die Rückkehr ins Beihilfe-System ist verwehrt, hat man sich einmal für die Pauschale und die gesetzliche Krankenkasse entschieden. So soll verhindert werden, dass die Beamten wild zwischen den Systemen hin- und herwechseln, je nachdem, was besser für sie ist. Wer vom Hamburger Modell Gebrauch macht, müsste den Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse folglich wieder selbst zahlen, wenn er in ein Bundesland ohne Kassenpauschale wechselt.

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Das Problem wäre leicht zu lösen, wenn alle Bundesländer mitziehen und das Hamburger Modell selbst anbieten. Aber damit ist nicht zu rechnen. Die Unionsgeführten Bundesländer haben sich ebenfalls teils aggressiv von der Kassenpauschale distanziert. Eine Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV „würde den ersten Schritt zu einer Einheitsversicherung bedeuten und einen ideologisch motivierten Angriff auf das duale Gesundheitssystem sowie das Berufsbeamtentum in Deutschland darstellen“, sagte etwa Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“ (der Versicherungsbote berichtete).

Verstößt Hamburger Modell gegen Grundgesetz?

Ein weiteres Argument Fürackers: Es könnte schlicht gegen das Fürsorgeprinzip nach § 33 Grundgesetz verstoßen, wenn man Beamtinnen und Beamten die Rückkehr ins Beihilfesystem verweigere, um Vorteilshopping zwischen den Systemen zu verhindern. Dass er in dem Modell auch ein "unkalkulierbares Kostenrisiko" sieht, verwundert hingegen: erzeugen doch gerade die Beihilfen hohe Kosten für Bund und Länder.

Die Bundesländer müssten schon jetzt ein Fünftel ihres Budgets für ihre Beamten ausgeben, warnt der Ökonom Bernd Raffelhüschen aus Freiburg gegenüber "Focus Online", wobei hier Pensionen und Beihilfen eingerechnet sind. Und auch der Bund musste seine Rückstellungen für Beihilfen 2018 erneut erhöhen: um 2,3 Prozent auf mittlerweile 191 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das entspricht mehr als der Hälfte des jährlichen deutschen Staatshaushalts (der Versicherungsbote berichtete). Ein Grund für die hohen Kosten ist, dass der Beihilfe-Anspruch im Alter höher ist als in jungen Jahren: genau dann, wenn die Staatsdiener statistisch höhere Gesundheitskosten haben.

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Allerdings fallen Beihilfen auch nur dann an, wenn die Beamtin oder der Beamte tatsächlich krank werden oder Hilfsmittel benötigen. Die Pauschale hingegen muss monatlich gezahlt werden. Hamburg erstattet seinen Behörden-Angestellten maximal die Hälfte für den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen: Dieser liegt derzeit bei 703,32 Euro im Monat. Der Kassenzuschuss des Bundeslandes kann also höchstens 351,66 Euro im Monat betragen.

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