Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden an Wohngebäuden, einschließlich Strukturschäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmungen und andere Elementarschäden, inclusive den Wiederaufbau oder die Reparatur von Wohnhäusern.

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Hausratversicherung: Diese Art von Versicherung deckt den Inhalt des Hauses (der Wohnung!), wie Möbel, Elektronik, Kleidung und persönliche Gegenstände. Der Ersatz von Hausrat im Falle von Naturkatastrophen wird übernommen.

Betriebsunterbrechungsversicherungen werden von Unternehmen abgeschlossen, die Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Inventar aufgrund von Naturkatastrophen abdecken müssen. Diese Versicherung hilft, finanzielle Verluste zu kompensieren, die durch die vorübergehende Schließung eines Unternehmens entstehen.

Gewerbegebäudeversicherung: Diese Versicherung richtet sich an Unternehmen und deckt Schäden an Geschäftsgebäuden aufgrund von Naturkatastrophen oder anderen Elementarschäden. Sie kann auch Inhalte wie Inventar und Ausrüstung abdecken.

Kaskoversicherung (für Fahrzeuge): Kaskoversicherungen decken Schäden an Fahrzeugen durch Naturkatastrophen ab, insbesondere wenn sie durch Stürme, Überschwemmungen oder andere Elementargefahren verursacht wurden.

Ernteversicherung: Landwirte können spezielle Ernteversicherungen abschließen, um sich vor Ernteausfällen aufgrund von Naturkatastrophen wie Dürre, Überschwemmungen oder Stürmen zu schützen.

Zwischenergebnis

Die Versicherungsindustrie gewährt für Schäden aus Elementargefahren/ Naturkatastrophen Versicherungsschutz gegen entsprechende Beiträge, die unter anderem in Beziehung zur Risikolage der gefährdeten Güter kalkuliert werden. Die Gefahrenlage wird anziehen und die Basispolicen stärker exponieren. Vermehrt eintretende Ereignisse bedeuten eine höhere Belastung der zur Verfügung gestellten Kapazität. Ein innerer Ausgleich im technischen Bereich ist aufgrund der aufgebauten Gefahrenstruktur als Annex mit der Verteilung auf verschiedene Policen, unzureichender Prämie und niedriger Versicherungsdichte nicht gegeben.

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Die Neigung von Erstversicherungskunden, Elementarschäden zu versichern, wird noch als unbefriedigend bezeichnet. Entweder liegt der Grund darin, dass Erstversicherer, wie bekannt mit einer Ausnahme, die Deckung dafür nicht obligatorisch in die Basispolice mit einbringen, die Beiträge als unangemessen empfunden werden oder die Schadenregulierung, Beispiel Ahrtal, als völlig ungenügend bezeichnen. Bedeutsam ist die mangelnde Transparenz der versicherten Gefahren und deren Definition. Wie oder was soll denn ein Erstversicherungskunde darunter verstehen, wenn der einfache „Begriff "Überschwemmung" (Beispiel) auf das plötzliche und übermäßige Eindringen von Wasser auf normalerweise trockene Landflächen abstellt. Dies kann durch verschiedene Ursachen wie Starkregen, Hochwasser, Schneeschmelze, Sturmfluten oder das Brechen von Dämmen verursacht werden“. Was bedeutet denn „normalerweise trockene Flächen“, in aller Konsequenz ist die Formulierung interpretationsfähig. Danach scheint Handlungsbedarf für ein nachvollziehbares Wording gegeben zu sein.

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