Vor diesem Hintergrund sei auch ein von Bündnis 90 / die Grünen geforderter staatlich verantworteter Fonds in der privaten Altersvorsorge kritisch zu sehen. „Eine solche Idee lenkt den Blick weg vom Kernproblem. Denn dieser Fonds würde der gesetzlichen Rente keinerlei Entlastung bringen“, heißt es im Faktencheck. Am Ende würden die Bürger gezwungen sein, in einen staatlich verantworteten Fonds und in eine gesetzliche Rente einzahlen zu müssen.

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Das „Spielfeld“ der privaten Altersvorsorge sei aber Sache der Bürger und der privaten Finanzwirtschaft, bei der der Politik nur eine Schiedsrichterrolle zukommen würde, argumentieren die Verfasser. Was im Faktencheck nicht erwähnt wird: Wenn ein solcher Fonds von den Bürgern akzeptiert ist und er erfolgreich arbeitet, müssten die Beteiligten um große Teile ihres Altersvorsorge-Geschäfts fürchten. Stark vereinfacht greifen Lach und Heuser das Argument auf, dass ein solcher staatlich gestützter Fonds massive Wettbewerbsverzerrungen bedeuten würde, zumal der Staat auch massiv mit Garantien unterstützend eingreifen kann: auf einem Niveau, das private Anbieter nicht haben.

Es braucht eine zusätzliche Finanzierungsquelle

Das Generationenkapital aber sei sogar erforderlich, wenn man die laut Koalitionsvertrag definierten Haltelinien für die gesetzliche Rente halten will: Dass der Beitragssatz maximal auf 20 Prozent angehoben werden darf, das Rentensicherungsniveau zukünftig bei mindestens 48 Prozent liegen soll und das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Nach bisherigen Schätzungen könne das System der gesetzlichen Rente zwar zumindest bis zum Ablauf der aktuellen Legislaturperiode stabil gehalten werden. Anders sehe es jedoch danach aus, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre in die Rente wechseln und sich dieser Trend beschleunige. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern wird sich dann deutlich zu Lasten der Erwerbstätigen verschlechtern: und hier seien neue Finanzierungsquellen gefragt.

„Wenn auch in Zukunft nur annähernd an den geltenden Haltelinien festgehalten werden soll, bedarf es deshalb eines echten „Durchbruchs“ an andere Stelle. Vor diesem Hintergrund ist die Idee des Generationenkapitals, nämlich die Erschließung einer zusätzlichen Finanzierungsquelle für die gesetzliche Rente, rundum zu begrüßen“, schreiben Lach und Heuser. Zugleich weisen sie die Kritik zurück, dass das Generationenkapital nicht sofort seine entlastende Wirkung entfalten könne, sondern erst „auf Sicht“. Dies dürfe nicht zu einer ablehnenden Haltung führen. „Richtig wäre stattdessen die Forderung, im politischen Konsens den Kapitalstock sehr schnell in einer Größenordnung aufzubauen, die wirklich hilft. Denn Eile ist geboten. Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge steht unmittelbar bevor“, argumentieren die Autoren. Sie fordern somit indirekt, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um den Kapitalstock aufzubauen. Wer das Generationenkapital dennoch ablehne, müsse sich stattdessen festlegen, ob zukünftig der Rentenbeitrag erhöht, das Renteneintrittsalter nach hinten verschoben oder ob Leistungen künftig eingeschränkt werden müssten, polemisieren die Autoren.

Kreditfinanzierung kein Hindernis für langfristige Ertragskraft

Ein weiterer Faktencheck bezieht sich auf die Frage, ob das Generationenkapital überhaupt ausreichend Rendite erwirtschaften kann, um die Rentenbeiträge zu entlasten: Denn es soll ja auf Kredit finanziert werden. Hierfür ist derzeit ein Darlehen des Bundes sowie zusätzlich die Einbringung von Bundesvermögen in Höhe von 15 Milliarden Euro vorgesehen. Und wie bereits oben erwähnt: ausschließlich die Erträge der angelegten Gelder sollen die Rentenkasse entlasten. Eine direkte Entnahme aus dem Kapitalstock ist nicht vorgesehen.

“Es ist evident, dass aus dem Ertrag auch die Darlehenszinsen und daraus die Zinsen auf die korrespondierenden Bundesanleihen finanziert werden müssen. Das schmälert zwar den Ertrag, historisch ist aber nachvollziehbar, dass die staatliche Refinanzierung gerade im bonitätsstarken Deutschland regelmäßig deutlich unter dem mittel- und langfristigen Niveau von internationalen Kapitalmarkterträgen liegt“, schreiben die Autoren hierzu. Vereinfacht formuliert: Es könne davon ausgegangen werden, dass die am Kapitalmarkt erzielte Rendite über dem Zins liegt, den der Bund für ausgegebene Anleihen zahlen muss.

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Welche weiteren Punkte die beiden Autoren in ihrem Faktencheck anführen, können Interessierte auf der Webseite des DIVA nachlesen: Dort steht das Dokument zum Download bereit. Das Fazit: „Die anfangs zitierten, politischen Aussagen und Medienberichte zur „Aktienrente“ gehen am eigentlichen Thema vorbei, soweit mit ihnen langfristige und international gestreute Aktieninvestments als Wette und Zockerei mit der Rente abgelehnt werden. Das Generationenkapital ist eine sinnvolle Weiterentwicklung und Ergänzung des heutigen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung und dazu geeignet, das System langfristig zu stabilisieren“.

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