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Bei der anonymen Risikovoranfrage ist für uns immer wichtig – da achten wir zumindest darauf –, dass wir die Themen für die Voranfrage vollumfänglich aufbereitet haben. Ansonsten muss ich das ja drei bis vier Mal ansprechen und drei bis vier Mal prüfen im Zweifel, dann noch kurz hintereinander. Da wird der Versicherer sagen: Hey stopp, ich hatte das doch schon mal vorliegen, was ist denn jetzt eigentlich? Das ist ein Stück weit immer ein Problem.

Deswegen arbeiten wir zum Beispiel mit einem Tool, das einen großen Gesundheitsfragebogen hat und ziehen uns in den meisten Fällen, wenn der Kunde nur ein klein bisschen bei den Fragen unsicher ist, auch die Akte der Kassenärztlichen Vereinigung zurate oder prüfen die gesamten GV-Rechnungen durch, um sicher zu sein und in vollständiges Profil zu haben.

Für uns ist besonders wichtig, bei der anonymen Risikovoranfrage, dass natürlich Berichte, die ich einreiche, ganz sicher komplett geschwärzt sind, dass kein Rückschluss auf den Kunden erfolgen kann und dass wir ein vollständiges Bild bei Risiken abbilden, um wirklich alle Möglichkeiten zu eruieren. Weil: es gibt eben ganz unterschiedliche Ergebnisse.

Wir hatten schon Kunden, die wurden bei 25 Versicherern abgelehnt, dann aber bei einem ohne Erschwernis angenommen, der wirklich gut ist und bei drei weiteren mit einem Risikozuschlag. Man kann sich also nicht nur auf die wirklich gängigen Versicherer, die man so in seiner Hosentasche hat, verlassen. Sondern man sollte wirklich ein gesamtes Bild für den Kunden abgeben.

Eine umstrittene Studie vom Premium Circle kam 2018 zu dem Ergebnis, dass private Krankenversicherungen selbst in Premium-Tarifen gefährliche Leistungslücken bei der psychologischen Vorsorge aufweisen können. Die Branche wies die Studie empört zurück. Wie sind Ihre Erfahrungen? Gibt es Leistungslücken? Worauf sollte man beim Abschluss einer Vollversicherung mit Blick auf psychische Erkrankungen achten?

Wir können schon sehen, dass sich in den letzten 15 Jahren leistungstechnisch viel angeglichen hat. Also das sehen wir im Bereich Psychotherapie, bei Psychologen – also der Zugangskreis in die verschiedenen Berufsspezifika bei der Psychotherapie ist deutlich weiter geworden. Wir sehen aber immer noch, dass beispielsweise Versicherer auf fünfzig Sitzungen begrenzen. Der Vermittler denkt, es sei je Kalenderjahr; aber im Bedingungswerk steht drin „je Versicherungsfall“.

Und fünfzig Sitzungen im Kalenderjahr mag heute in der Versorgungsstruktur noch ausreichend sein, fündig Sitzungen je Versicherungsfall aber sind viel zu wenig. Fünfzig Sitzungen bedeutet, dass Sie nach zwei Jahren bei einer ganz normalen mittleren Depressionen im Grunde genommen einfach überhaupt nicht mehr hingehen können und stattdessen jede Sitzung mit fast 100 Euro selber bezahlen müssten.

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Das heißt: da sollten Vermittler wirklich explizit nochmal darauf achten, welche Produkte sie auswählen, denn der Vermittler bestimmt am Ende des Tages auch die Produktentwicklung beim Versicherer. Bekommt der Versicherer kein Geschäft, wird er seine Produkte entsprechend weiterentwickeln.

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