Verweigern die Kassen die Solidarität?

Wie aber ist eine solche Praxis einzuordnen? Hierzu verweist KVoptimal- Geschäftsführerin Anja Glorius auf folgende Zahlen:

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  • 79 Prozent der Schwerbehinderten in Deutschland sind älter als 55 Jahre, da eine Schwerbehinderung oft erst im Laufe des Lebens erworben wird.
  • Hingegen sind nur fünf Prozent der Schwerbehinderten zwischen 35 und 45 Jahre alt.

Mit Blick auf solche Zahlen ist es aussagekräftig, dass immer mehr Krankenkassen gegenüber den letzten Jahren ihre Altersgrenze verschärften. Dies bedeutet in der Praxis faktisch immer mehr eine komplette Verweigerung des Zugangs, führt die Geschäftsführerin aus, und fragt: Schafft die GKV die Solidarität ab? In diesem Kontext verweist sie auch darauf, dass die GKV mit 28,5 Milliarden Euro Steuerzuschuss in 2022 gestützt worden sei – schließlich zahlen auch privat Versicherte Steuern, müssten aber für ihre Prämien allein aufkommen, formuliert die Expertin.

Die Frage, die sich bei dieser Praxis stellt, ist aber freilich auch: Warum schafft der Gesetzgeber eine Möglichkeit, die dann die Kassen durch harte Altersgrenzen wieder „kassieren“ dürfen? Dies belohnt ja gerade jene mit einem Wettbewerbsvorteil, die hier die Wechselmöglichkeit besonders rigoros einschränken.

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Was bei Rückkehr in die GKV wegen Schwerbehinderung zu beachten ist

Aber auch, wenn die Rückkehr bei Schwerbehinderung praktisch noch möglich ist, sollten Betroffene einiges beachten, rät Glorius. So sollte man gebildete Altersrückstellungen aus der PKV für eine Zusatzversicherung nutzen. Auch sollte man stets erst dann die PKV kündigen, sobald man die GKV-Mitgliedsbescheinigung hat. Diese und andere Tipps sowie aktuelle Zahlen sind auf der Webseite von KVopitmal verfügbar.

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