Wie mit einem Ehevertrag sollte mit einer GmbH-Satzung Vorsorge für Krisensituationen und den sprichwörtlichen Worst Case getroffen werden. In unseren Gründungsberatungen verweisen wir sehr deutlich auf Folgen von unterlassenen Regelungen zu Zuständigkeiten, Regelungen zu möglichen Auflösungen oder Abfindungen und den damit verbundenen Wertermittlungen oder finanziell schwierigen Zeiten. Besonders die Gefahren aus unsauberer Trennung von privaten und Firmenvermögen hebe ich immer wieder hervor.

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Natürlich kann man eine GmbH-Satzung auch in voller empirischer Breite durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen. Rechtsanwaltlicher Rat ist immer zu empfehlen. Aber auch das gedankliche Durchspielen von Worst-Case-Situationen und das individuelle Fixieren gewünschter Regelungen in der Satzung ist möglich, wenn diese dann durch den Notar in haftungssichere Formulierungen gegossen werden.

Genau aus diesen Gründen, dass sich mehrere Gesellschafter in fünf oder 10 Jahren einmal nicht mehr verstehen können, oder ein Einzelgesellschafter regeln will, ob und wie seine Erben dann die Firma weiterführen sollen oder nicht, ist ein individuell ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag ein ganz wichtiges Element für die GmbH-Gründung und die sichere Zukunft als Gesellschafter. Dazu bringen wir gerne auch unser Know-how ein.

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Fazit: Der Start ins neue Jahr und die etwas ruhigere Zeit das Jahresbeginns 2023 kann ein guter Anlass sein, sich als Einzelunternehmer mit dem Thema Umfirmierung zu befassen. Mit etwas Zeit und klaren Gedanken ist das Projekt im ersten Quartal gut zu bewältigen. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Advents- und Weihnachtszeit als Ihr AssekuranzDoc.

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