• Maschinensteuerungen, Tanksäulen, -automaten und Preisanzeigen, Rötgenanlagen in der Materialprüfung, Musikinstrumente
  • Verkehrszähl-, Verkehrsregelungs- und Verkehrsüberwachungsanlagen, Großwiegeeinrichtungen (z.B. Fahrzeugwaagen), Prozessrechner, Technische Gebäudeausrüstung
  • Ticketautomaten, Fütterungscomputer, Haushaltsgeräte, Vorführgeräte und Handelsware
  • Waren-, Spiel- und Geldautomaten, Fahrzeugelektronik in Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen, Drohnen und Copter, Anlagen und Geräte, die dem VN zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken überlassen werden
  • Bohrloch- und Kanalfernsehanlagen, Beulen- und Lecksuchmolche, Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Wearables, Anlagen und Geräte, für die der VN keine Gefahr trägt

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Einige dieser Anlagen sind natürlich versicherbar (zum Beispiel Drohnen oder Photovoltaikanlagen). Allerdings gibt es hierzu spezielle Versicherungsbedingungen (die jedoch auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung aufsetzen).

Welche Entwicklung gibt es?

Es tut sich viel in der Elektronikversicherung! „Dank“ Corona ist das Homeoffice in den meisten Branchen nicht mehr wegzudenken. Sowohl die vom Arbeitgeber „mitgegebene“ Elektronik als auch die privaten Geräte, die man für die Arbeit für seinen Arbeitgeber einsetzt, versichern viele Versicherer anstandslos mit. Beim Arbeitgeber das Auto laden? Hierfür braucht es Wallboxen oder Ladesäulen. Neue Elektronik-Policen bieten hierfür optionale Bausteine.

Keep it simple: Pauschale Versicherungsansätze für elektronischer Geräte nehmen zu. Nicht neu, aber von wachsender Bedeutung treten Multilineprodukte in Erscheinung. Ansatz: Die dem Betrieb dienenden elektronischen Geräte werden gegen die typischen Elektronikgefahren versichert. Vorteil: Mithilfe einfacher Erfassung der Versicherungssumme bedarf es nur einer Eingabe und einem Beitrag für das komplette Produkt. Der besondere Clou: Meist ist standardmäßig die Betriebsunterbrechung mitversichert.

Auch sind Erweiterungen der versicherten Sachen infolge des technologischen Wandels keine Seltenheit. Beispiel: Gewerbliche Flugdrohnen. Auch wenn es sich bei diesen nicht um elektronische Geräte, sondern um Luftfahrzeuge handelt. Neuartige Technik – wie Drohnen - wird meist über einen separaten Baustein, um den jeweiligen Besonderheiten Rechnung zu tragen, versichert.

Bündel-Trend: Es scheint sich zu etablieren, dass die Elektronikversicherung als Baustein in der Sachinhaltsversicherung und die Gebäudeelektronik in der Gebäudeversicherung als Bündel mit abgeschlossen werden kann.

Sichern vor Versichern: Ein für Versicherer und Kunden positiver Wandel von der Funktion der Versicherung als Schadenwiedergutmacher hin zum Schadenverhüter und Schadenvorherseher findet statt. Dies nicht zuletzt dank vielfältiger Hilfsmittel (IIoT, Cloud Services, Sensoren, Vernetzung von Maschinen, Server), die sämtlich Gegenstand einer Elektronikversicherung sind. Daher: Hilfsmittel großflächig in ABE unter Versicherungsschutz stellen!

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