Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.463 Euro und das Saarland mit 2.455 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern (1.685 Euro), Thüringen (1.724 Euro) und Sachsen (1.765 Euro).

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Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.125 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2018 waren es durchschnittlich noch 1.751 Euro und damit 374 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

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Mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Künftig solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen. Einen weiterer Schritt in "die richtige Richtung" sei die von Gesundheitsminister Spahn in Eckpunkten vorgesehene Deckelung der Eigenanteile in Höhe von 700 Euro für längstens 36 Monate, kommentierte Klemens. Gleichzeitig warnte er: Der demografische Wandel, Leistungsverbesserungen und die Corona-Pandemie hätten die Kosten in der Sozialen Pflegeversicherung in die Höhe getrieben. „In 2021 werden der SPV 1,5 Milliarden und in 2022 bereits 2,7 Milliarden Euro fehlen“, so der vdek-Chef.

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