"Die aktuelle BGH-Entscheidung hat große Auswirkungen auf die Managerhaftpflichtversicherung wie auch auf zahlreiche Insolvenzverfahren in Deutschland. Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Grundlage des § 64 GmbHG gehören zu den am häufigsten verfolgten Ansprüchen gegen ehemalige Geschäftsführer insolventer Unternehmen", erklärt Rechtsanwalt Mark Wilhelm.

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Signalwirkung für Coronastreit um Betriebsschließungs-Policen?

Laut Wilhelm könnte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Versicherungsarten haben - etwa auf den Streit um Betriebsschließungs-Versicherer. Das Gros der Anbieter weigert sich nach wie vor, Wirte und Gastronomen voll zu entschädigen, wenn sie infolge einer Corona-Allgemeinverfügung schließen mussten.

"Hier meinen die Versicherer und manche erstinstanzlichen Gerichte, dass es für einen Versicherten möglich ist, hoch komplexe Bedingungen in ihrer Detailtiefe verstehen zu können, obwohl es offenkundig selbst einer Vielzahl von Versicherungsexperten nicht möglich ist, eine klare Meinung zu den dortigen Regelungen zu finden", kommentiert Wilhelm. Das BGH-Urteile zeige aber, dass es bei der Auslegung, ob der Versicherungsschutz greife, nicht auf spitzfindige juristische Interpretationen ankomme - "sondern maßgeblich auf das Verständnis des Versicherten".

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