Bayerische Lösung als fauler Kompromiss?

Den Kompromiss haben Vertreter der Versicherungswirtschaft und der bayerischen Landespolitik gemeinsam ausgehandelt. Rechtlich ist er vom völlig unverbindlichen Charakter eines Vorschlags. Und ein Eingehen auf den Vorschlag wirkt nahezu unvernünftig und "komisch", sobald man mit verschiedenen Juristen und Betroffenen davon ausgeht, dass ein Anspruch in Höhe der vereinbarten Tagessätze pro Tag des Betriebsausfalls besteht (und zwar gemäß den BSV-Bedingungen in voller Höhe). Laut Vorstellung der bayerischen Politik aber sollen Versicherungsnehmer auf bis zu 90 Prozent ihrer Ansprüche verzichten. Als Gegenleistung für diesen Verzicht erhalten sie: nichts!

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Die Heute Show nutzt die Vorstellung eines solchen faulen Handels natürlich für ihren Beitrag aus. Denn man sei ja „kompromissbereit“, beschwichtigt Ehring in Rolle des GDV-Lobbyisten. Immerhin habe man sich, „zusammen mit dem bayerischen Wirtschaftsminister“, auch Folgendes überlegt: „Statt 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Tagessatzes bekommen die Wirte zehn bis fünfzehn Prozent“. Und das hätte „den enormen Vorteil, dass wir viel weniger zahlen müssen.“

Aber wozu und wofür sollen die Versicherungsnehmer auf einen großen Teil ihrer Ansprüche verzichten, welchen Vorteil haben sie davon? Interviewpartner Oliver Welke wartet im satirischen Beitrag auf eine Antwort des Lobbyisten auf diese Frage – vergeblich. Denn in der Rolle des GDV-Lobbyisten nimmt Ehring nun sein Glas Bier, um lange daraus zu trinken und sich um eine Antwort zu drücken.

Aus 15 mach 50: Der Rechtfertigungsversuch der bayerischen Regierung

Dem Zuschauer soll also verdeutlicht werden: Der bayerische Kompromiss lässt sich aus Sicht der Betroffenen nicht vernünftig begründen. Wie aber begründet die Politik, was sich durch Comedian-Lobbyist Ehring nicht begründen lässt? Nun verlässt sich die Heute Show ganz auf Pointen, die das reale Leben schreibt. Denn eingespielt wird eine Rede von Hubert Aiwanger im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages.

Aus Sicht der bayerischen Landesregierung rechtfertigt sich der Kompromiss dadurch, dass zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen – wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen aus Bund und Land – den Verzicht des Versicherungsnehmers ausgleichen würden. Zwar steht der Versicherer selbst nicht für vereinbarte Tagessätze ein. In der Rechnung der bayerischen Regierung werden aber dennoch aus 10 oder 15 Prozent der jeweils vereinbarten Tagessätze durch weitere Gelder – wie von Zauberhand – immerhin 50 Prozent als vermeintliche „Leistung“: Staatliche Hilfen werden rhetorisch der Versicherungsleistung zugerechnet.

Dass es so einfach mit der Zurechnung nicht ist, darauf wiesen bereits Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten wie Anne Dopheide vom Leipziger Maklerpool Invers beim Versicherungsboten hin. Denn ein Teil der Hilfen steht gar nicht allen Betroffenen zur Verfügung – als Beispiel genannt werden Soforthilfen für Kleinunternehmen. Kurzarbeitergeld wird zudem auch für nichtversicherte Betriebe gezahlt, eine Aufrechnung stelle sogar eine weitere freiwillige Leistung der Versicherungsnehmer an den Versicherer dar. Mit Blick auf die zuvor geleisteten Versicherungsprämien werden betroffene Versicherungsnehmer durch den bayerischen Kompromiss folglich schlechter gestellt.

Auf „Hendl-Jagd“ mit Rechtsanwalt

Die Versicherer müssten die vertraglich vereinbarten Tagessätze demnach ohne Abzüge leisten, wenn sie denn zahlungspflichtig sind – viele Rechtsexperten raten zu einer Klage. So verwundert es kaum, dass eine Rechtfertigung durch die Politik schwer fällt. Hierfür wählt nun der bayerische Wirtschaftsminister eine laut Comedian Oliver Welke „merkwürdige Metapher“: das Bild von Versicherungsnehmern aus der Gastrobranche, die – statt einem ganzen Brathähnchen hinterherzujagen – sich mit einem halben servierten Brathähnchen als Kompromiss zufrieden geben. Das Bild freilich ist in mehrfacher Hinsicht schief und demnach für Kritiker verräterisch. Denn mehrere Lesarten gegen die Intention des Ministers sind möglich. Aiwanger äußert Folgendes im Bayerischen Landtag:

"Die Versicherungen sind auf die Gastrobranche schon zugegangen, zahlen jetzt schon. Also die haben jetzt schon das halbe Hendl bratfertig am Tisch. Eine Alternative wäre gewesen, wenn ich mich zurücklehne, dass ich sag, da läuft das Hendl irgendwo hinten im Garten rum: Fang dir‘s ein, dann hast du ein ganzes Hendl. Du brauchst aber den Rechtsanwalt dazu. Ich garantier dir nicht, dass du das ganze Hendl jemals sehen wirst. Ich garantiere dir das halbe Hendl bratfertig am Tisch. Und viele Wirte werden jetzt das halbe Hendl bratfertig am Tisch nehmen, weil sie sagen, das habe ich dann sofort und laufe nicht einem Hendl hinterher, das vielleicht andere Bundesländer ihren Wirten empfehlen.“

Schon die Vorstellung einer Hendl-Jagd mit Rechtsanwalt entbehrt nicht der – unfreiwilligen –Komik. Jedoch nutzt das Team der Heute Show auch die Möglichkeit einer Lesart gegen den Strich, wenn Moderator Oliver Welke spottet: „Liebe Zuschauer. Wenn Sie mal irgendwann einen Minister sehen, der hinter einem bratfertigen Hendl herrennt, verständigen Sie bitte den örtlichen Irrenarzt.“

Rechnung satirisch umgedreht: Halbes Hähnchen = 15 Prozent

Doch auch die Sache mit dem halben Hähnchen, das eine Leistung von 15 Prozent veranschaulichen soll, will man dem bayerischen Minister nicht einfach durchgehen lassen. Letztendlich endet der Beitrag mit einer Rechnung, die den Argumentationstrick veranschaulicht: Statt aus 15 Prozent 50 Prozent werden aus der "Hälfte" 15 Prozent gemacht. Denn statt eines halben Hähnchens erhält Ehring – in der Rolle des GDV-Lobbyisten – einen kleinen Chicken-Wing serviert. Auf seine Beschwerde beim Wirt aber, er habe ein „halbes“ Hähnchen bestellt, antwortet der Wirt: das sind nach seiner Rechnung von dem Hendl „15 Prozent“.

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Was der "Heute Show"-Beitrag jedoch nicht verrät: Ob und unter welchen Umständen die Versicherer leistungspflichtig sind, hängt auch von den konkreten Vertragsbedingungen der Betriebsschließungs-Police ab. So haben einige Versicherer Pandemie-Risiken und Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz tatsächlich ausgeschlossen. Sie dürften auf der sicheren Seite sein: und nicht zu einer Zahlung verpflichtet.

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