Mindesteigenbeitrag weg, Förderung vereinheitlicht

Einen wichtigen Schritt hin zu weniger Bürokratie sehen die Verfasser des Thesenpapiers in der Abschaffung des Mindesteigenbeitrags. Der Hintergrund: Aktuell müssen Sparer mindestens einen Eigenbetrag von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um voll förderfähig zu sein. Wird dieser Beitrag unterschritten, werden auch die Zulagen nur anteilig gezahlt. Dies führt dazu, dass die Beitragshöhe regelmäßig überprüft und angepasst werden muss, will der Sparer keine Vorteile verlieren. Diese Untergrenze soll künftig entfallen.

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Das komplizierte Antrags-Prozedere führt auch dazu, dass Zulagen regelmäßig zurückgefordert werden, wenn sich an der Einkommens- oder Familiensituation des Betroffenen etwas geändert hat. Auch das soll künftig vermieden werden. Die Anbieter von Riester-Policen sollen stattdessen künftig der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen die Höhe der eingegangenen Beiträge mitteilen. Zulagenstelle und Finanzämter prüfen dann die Förderhöhe - und informieren den Riester-Sparer regelmäßig über seine Ansprüche.

Sonderausgabenabzug soll entfallen

Entfallen soll künftig auch der Sonderausgabenabzug: also stark vereinfacht, dass die Eigenleistung des Sparers und die Zulagen vom steuerpflichtigen Verdienst abgezogen werden dürfen. Aktuell prüft das Finanzamt noch, was für den Riester-Sparer günstiger ist: direkte Zulagen oder eben die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug.

Gleichwohl wollen die Parlamentarier auch den förderfähigen Höchstbeitrag raufsetzen. Liegt er aktuell bei 2.100 Euro, so soll er künftig 2.400 Euro betragen.

Vereinfacht werden soll auch die Förderung der Kinder - über eine einheitliche Kinderzulage. Aktuell beträgt die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Hier sollen künftig pauschal 300 Euro für jedes Kind gezahlt werden.

Kosten sollen gedeckelt werden

Doch eine Forderung dürfte den Versicherern und dem Vertrieb gar nicht gefallen: Die Kosten bei Riester-Verträgen sollen gedeckelt werden. Die Effektivkosten laut Produktinformationsblatt (PIB) sollen nicht höher als ein Prozent sein. Glaubt man Brodesser, ist das kein Hexenwerk: "Die Vereinfachung des Zulagenverfahrens wird schon einen Beitrag leisten, um die Verwaltungskosten zu reduzieren", so der CDU-Politiker.

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Mit Blick auf die Verwaltungskosten hatte vor zwei Jahren eine Studie der Verbraucherzentralen für Aufsehen gesorgt. Demnach berechnen die Versicherer weit höhere Kosten, als die Bundesregierung in Modellrechnungen für Referenzwerte verwendet. Selbst bei langer Laufzeit von 30 Jahren wiesen die Effektivkosten der untersuchten Versicherer einen Schnitt von 1,51 Prozent aus (der Versicherungsbote berichtete).

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