Auch Norman Wirth, Vorsitzender des Bundesverbandes Finanzdienstleistung e.V. (AfW) und Fachanwalt für Versicherungsrecht, äußerte in dieser Frage gegenüber dem Tagesspiegel Bedenken. Stattdessen mahnte er: Die Branche müsse sich dringend modernisieren – auch, weil sich aus Sicht des Fachanwalts dieses Verbot leicht umgehen lasse.

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Zumal fraglich ist, ob das Provisionsabgabeverbot überhaupt leistet, wozu es noch immer aufrechterhalten wird. In der Argumentation der BaFin schützt das Verbot gegen Fehlanreize – es soll verhindern, dass durch Sondervergütungen und Provisionsabgaben vorschnell Versicherungsverträge abgeschlossen werden mit Blick auf die Auskehrung statt den Versicherungsschutz. Das zumindest führt die Behörde in ihrem Rundschreiben 11/2018 aus.

Fehlanreiz als Scheinargument?

Verbraucherschützer aber halten dies schon lange für eine Scheinargumentation und sehen in der intransparenten Bestandsprovision eher lobbygeschützte Fehlanreize für die Vermittlung von Policen, da Provisionen als Anreiz der Vermittlung wichtiger wären als der Versicherungsschutz und damit die Leistung für den Kunden. Kritisiert wird unter anderem, dass Bestandsprovisionen auch bei schlechter Beratung bezahlt werden. Oder sogar dann, wenn gar keine Beratung stattfindet. Zumal für die Kunden die Höhe der Provision oft nicht ersichtlich ist.

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Aus diesem Grund fordert zum Beispiel der Bundesverband der Verbraucherzentralen in seinen Stellungnahmen seit Jahren, das Provisionsabgabeverbot ganz abzuschaffen (siehe die "Stellungnahme zum Referentenentwurf der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie" vom 12. Dezember 2016). Die Verbraucherschützer begrüßen auch die Geschäftsmodelle der neuen Start-Ups, die eine provisionsbasierte Vermittlung von Versicherungen zum Wanken bringen könnten.

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