Dennoch werde das Modell "durch unseriöse Marktteilnehmer" zu oft missbraucht, dem müsse Einhalt geboten werden. Selbst wenn sich die Webseiten-Betreiber ernsthaft um Rechtskonformität bemühen würden, führe die "Vielzahl an einzuhaltenden Formvorschriften und Informationspflichten" dazu, dass sie wiederholt abgemahnt werden, gibt der Petitionstext zu bedenken.

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Die IHKen haben konkrete Vorschläge unterbreitet, damit sich die Situation bessert. So soll der Gesetzgeber unter anderem die Abmahn- und Klagebefugnis konkretisieren (Aktivlegitimation). Fortan sollen nur noch Vereine klagen dürfen, die sich nach vorheriger Prüfung durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in eine Liste eintragen lassen und regelmäßig geprüft werden. Auch solle im Gesetz definiert werden, wann ein Rechtsmissbrauch vorliege.

Die finanziellen Anreize, das Abmahngeschäft aus reinem Gewinninteresse zu betreiben, müssten zudem verringert werden, fordern die Kammern darüber hinaus. So solle die erste Abmahnung nicht mehr kostenfrei sein wie bisher. Auch seien verfahrensrechtliche Änderungen notwendig, "die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können". Der konkrete Maßnahmenkatalog findet sich im Positionspapier des DIHK.

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Relevant ist die Petition auch für Versicherungsvermittler. Wenn am 25.05.2018 die Übergangsfrist zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endet, könnte auch eine neue Abmahnwelle auf Vermittler zukommen, warnt aktuell der Leipziger Maklerpool Invers. Dass im Bundestag kein Know-how für derartige Themen vorhanden wäre, kann jedenfalls als widerlegt gelten. 115 Juristen sitzen derzeit in Deutschlands Parlament, die meisten davon Rechtsanwälte: Kein Beruf ist nach Recherchen der "Süddeutschen" derart oft vertreten.

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