Zwar ist die Honorar-Anlageberatung in Deutschland laut Kreditwesengesetz (KWG) 36d (2) auch ausländischen Instituten erlaubt. Als solche gekennzeichnet müssen die Institute jedoch sein. Ins neue Honoraranlageberater-Register der BaFin kommen diese nicht, wie der Vermögensverwalter Baumann & Partners jetzt erfahren durfte.

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In ihrer Antwort teilte die BaFin dem Institut mit, dass eine freiwillige Aufnahme weder möglich noch notwendig ist. Unter dem Haftungsdach des VDH darf Baumann & Partners seine Honorar-Anlageberatung dennoch betreiben.

Im neuen Honorar-Anlageberaterregister bisher erst sechs Institute

Im Honoraranlageberater-Register (Stand: 10.08.2014, Quelle: Bafin) fehlen noch viele Institute. Viele der Häuser haben ihre Anträge jetzt erst losgeschickt. Eine Registrierung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Bafin) konnte deshalb noch nicht erfolgen. Für viele Institute dürfte dies jedoch nur eine Formsache sein.

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Der VDH wird aufgrund seines Verbundes mit dem Luxemburgischen Vermögensverwalter Baumann & Partners im Register vorerst nicht zu finden sein.

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