Der Fußball kostet den Steuerzahler viel Geld. Stadien werden mit öffentlichen Zuschüssen finanziert und unterhalten, Bus und Bahn bringen die Fans zum Spiel. Allein die Gewährleistung der Sicherheit verschlingt jedes Jahr Millionensummen – in der Bundesliga kosten die Polizeieinsätze rund 100 Millionen Euro pro Saison. Aber es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen: Laut einer Erhebung der Deutschen Fußball Liga (DFL) von 2010 spült der Fußball 1,5 Milliarden Euro in die Staatskasse und sichert über 100.000 Arbeitsplätze.

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Wenn heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) tagt, geht es aber auch um die Frage, wer eigentlich über den Rasensport verfügen darf. Die Fußballverbände FIFA und UEFA haben die Länder Belgien und Großbritannien verklagt, denn sie wollen bei den TV-Einnahmen noch mehr Geld verdienen. Zukünftig sollen wichtige Endrundenspiele von Weltmeisterschaften exklusiv im Pay-TV gezeigt werden dürfen. Die öffentlichen Sender und viele Fans könnten dann in die Röhre gucken. Doch ein Sieg der einflussreichen Sportverbände ist unwahrscheinlich – in der Vorinstanz waren sie bereits gescheitert.

Die EU-Staaten dürfen laut europäischem Recht die Exklusivübertragung von wichtigen gesellschaftlichen Ereignissen untersagen. Großbritannien hatte entschieden, dass unter anderem alle Endrundenspiele sowohl der Fußballwelt- als auch Europameisterschaft nicht allein im Bezahlfernsehen gezeigt werden dürfen. Belgien hat die Exklusivübertragung für Endrundenspiele der Weltmeisterschaft verboten. In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Sportereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ nur dann im Pay TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden. In den letzten Jahren hatten Bestechungsskandale bei der FIFA und manipulierte Spiele in den europäischen Ligen immer wieder für Negativschlagzeilen gesorgt.

MDR

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