Der Verzicht auf Gesundheitsfragen soll nicht nur das Ausfüllen des Antrags, sondern auch die Policierung erleichtern. Der Arbeitgeber muss lediglich eine Dienstobliegenheitserklärung abgeben. Damit bestätigt er, dass ihm keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die für einen Vertragsabschluss hinderlich wären, und dass der Versicherte in den vergangenen 24 Monaten nicht länger als zwei Wochen am Stück arbeitsunfähig war.
Einzige Einschränkung bei der "easyBUZ" ist eine Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Die BUZ-Beitragsbefreiung kann in folgenden bAV-Durchführungswegen abgeschlossen werden: Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage.

Anzeige