Die Kaskobedingungen sollten grundsätzlich weitestgehend dem deutschen Standard entsprechen. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Diebstahl und selbstverursachte Schäden, wie zum Beispiel Parkschäden. Empfehlenswert ist auch hier ein Blick auf die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung.

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Sind eventuell zusätzliche Versicherungen vonnöten, etwa für Diebstahl oder Glasschäden?

Nein, dies sollte üblicherweise alles in der Kaskoversicherung mitversichert sein. Es empfiehlt sich aber, noch einmal die Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung hinsichtlich der Außenversicherung zu überprüfen – insbesondere dann, wenn man z.B. wertvolle Fotoausrüstungen oder ähnliches mitnimmt.

Wenn man bei der Autovermietung eine Reduzierung der Selbstbeteiligung (CDW/LDW) bucht, ist das zwar quasi eine Vollkaskoversicherung, aber keine echte. Es handelt sich lediglich um die Vereinbarung, dass der Vermieter bei Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe auf Schadenersatzansprüche verzichtet, solange dem Mieter kein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeworfen werden kann. Das macht die Sache kompliziert, da unter Umständen Positionen ausgeschlossen sein können, die normalerweise von einer Kaskoversicherung gedeckt sind. Es sollte daher genau darauf geachtet werden, welche Ausschlüsse für den Schadensfall vereinbart wurden. Bietet der Autovermieter z.B. eine Zusatzversicherung für Glasschäden an, ist zu prüfen, ob diese in der vereinbarten Haftungsreduzierung enthalten sind.

Welche Lösungen gibt es für die spontane Miete eines Wagens vor Ort?

Wenn man im Urlaub regelmäßig einen Mietwagen in Anspruch nimmt, würde es sich ohnehin empfehlen, eine Jahres-Selbstbeteiligungspolice abzuschließen. Selbstverständlich sind Mietwagenversicherungen auch jederzeit spontan online abschließbar.

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Hintergrund: Der Text erschien zuerst im neuen kostenfreien Versicherungsbote Fachmagazin 02-2023. Das Magazin kann auf der Webseite beim Versicherungsbote bestellt werden.

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