Doch dafür brauche es ein einfach verständliches Standardprodukt, argumentieren die Wirtschaftsweisen weiter. Auch dies hatte die Expertenkommission der Bundesregierung abgelehnt. Dieses Standardprodukt solle ein Angebot schaffen für alle, die an der Altersvorsorge teilnehmen, „aber keine eigene Anlageentscheidung treffen“. Diese Rolle sollte nicht ohne Weiteres an einen privaten Anbieter delegiert werden. Um eine angemessen hohe Rendite zu erzielen, empfehlen die Experten ein breit aufgestelltes Portfolio mit hohem Aktienanteil, das zum Renteneintritt hin seinen Aktienbestand reduzieren kann, damit der Ertrag beim Übergang in die Altersrente nicht starken Marktschwankungen ausgesetzt ist.

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Die Expertenkommission hatte aus Sicht der Arbeitgeber und der Versicherer argumentiert, dass ein Staatsfonds einen Eingriff in den privaten Wettbewerb bedeute, unter Umständen sogar gegen EU-Recht verstoße, wenn diesem Fonds Vorteile gewehrt würden: etwa in Form staatlicher Garantien, auf die private Wettbewerber nicht zurückgreifen können. Dieses Argument kehren die Wirtschaftsweisen nun um. Gerade ein staatlich verwalteter Fonds wie der schwedische AP7 Såfa oder der britische National Employment Savings Trust führe zu höherem Kostensenkungsdruck auch bei privaten Anbietern, da sie sich im Wettbewerb mit dem Staatsfonds behaupten müssen. Auch würden die Privatunternehmen gezwungen, transparentere Produkte anzubieten, um sich im Wettbewerb zu behaupten.

Denn private Anbieter sollen vom Wettbewerb keineswegs ausgeschlossen werden. In Schweden können die Sparenden nicht nur den Staatsfonds wählen, wenn sie privat vorsorgen: sondern ebenfalls aus 800 weiteren Produkten privater Altersvorsorge-Anbieter. Wichtig sei es, die staatliche Förderung aufrecht zu erhalten, um vor allem auch Geringverdiener beim Aufbau einer Altersvorsorge zu unterstützen.

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